Rechtsanwälte bearbeiten Mandate auf Grundlage eines so genannten Dienstvertrages. Dieser Anwaltsdienstvertrag umfasst auch Sorgfalts- und Aufklärungspflichten für den Juristen. Selbst wenn der Anwalt den Fall vor dem Hintergrund der gesetzlichen Lage, sowie allgemeiner rechtswissenschaftlicher Methoden und Rechtssätze positiv darstellt, darf er dabei ein bestehendes Prozessrisiko nicht verschweigen.
Kommt es zu einer solchen unzureichenden Beratung, darf der Mandant dem Anwalt jedoch nicht das Honorar verweigern. Der Mandant hat aber die Möglichkeit, seinen – in der Regel nicht ganz einfach zu ermittelnden - Kostenschaden dem Honoraranspruch entgegenzuhalten und aufzurechnen.