Startseite | RSS | Mobil | Inhalt |
Mittwoch, 23.05.2012 09:02 Uhr
Newsletter:
Suche:
Biallo.de - Das Verbraucherportal für private Finanzen
Artikel bewerten:
Startseite > Recht & Steuern > Arbeitsrecht
auf Facebook teilen
Twittern
09.09.2011 11:16

Arbeitsrecht

Kinderfreundliche Arbeitszeit kein Muss

von
Unternehmen müssen Arbeitnehmern mit Kind keine Sonderrechte einräumen. Dieses Urteil fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Az.: AZ: 9 AZR 893/07). Damit kippten die BAG-Richter das Urteil der Vorinstanz, des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein.
Arbeitsrecht Kinderfreundliche Arbeitszeit kein Muss Finanzportal Biallo.de
Teilzeit wegen Nachwuchs? Nicht zwingend geboten, sagen Arbeitsrichter!
Dieses hatte der alleinerziehenden Mutter eines heute vierjährigen Kindes vor einem Jahr eine einstweilige Verfügung erteilt.

In dem Fall hatte die heute 25-Jährige Kassiererin eines Kieler Baumarkts nach der Geburt ihres Kindes von ihrem Arbeitgeber verlangt, ihre Stundenzahl von 37,5 auf 30 Stunden zu reduzieren und sie außerdem nur noch wochentags zwischen 8.30 Uhr und 14.30 Uhr einzusetzen. Der Arbeitgeber hingegen bestand darauf, die alleinerziehende Mutter eines mittlerweile vierjährigen Kindes weiter an sechs Tagen pro Woche zwischen 6.00 und 16.00 Uhr einsetzen zu können – in Wechselschicht mit einem freien Samstag pro Monat. Der Arbeitgeber verwies auf eine innerbetriebliche Vereinbarung und darauf, dass der Betriebsrat der Baumarktkette sich gegen den Teilzeitwunsch der in der Kieler Filiale beschäftigten Frau ausgesprochen hatte.
Lesen Sie auch:

Fitnessstudio
Rabatt ist ein geldwerter Vorteil

Freiwillige Steuererklärung
Nicht zu lange hinauszögern

Die Ablehnung durch den Betriebsrat war wahrscheinlich der entscheidende Grund, dass die höchsten Arbeitsrichter sich letztinstanzlich auf die Seite des Arbeitgebers schlugen, vermutet die Rechtsanwältin der Klägerin, Sylke Hasche. Die LAG-Richter hatten dagegen vor einem Jahr befunden, der Betriebsrat habe den gesetzlichen Auftrag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.

Einer BAG-Sprecherin zufolge ist die Urteilsbegründung frühestens in zwei Wochen zu erwarten. Die BAG-Richter verwiesen noch auf die Möglichkeit, eine betriebliche Einigungsstelle einzuschalten. Vor wenigen Tagen teilte die Frau einer Zeitung jedoch mit, im Dienstplan für Februar sei sie wieder schichtweise als Vollzeitkraft eingeteilt. Die 25-Jährige bezeichnete das als „bitter“. Weder mit dem Chef noch mit den Kollegen habe es in der Filiale Probleme wegen ihrer Arbeitszeit gegeben.
Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Abschicken
Foto: colourbox.com ID:5892
Nach oben
Anzeige

Biallo präsentiert

Anzeige
Hypotheken-Zinsen überall mobil abrufen
Mit der kostenlosen Baufinanzen-App von biallo.de sind Sie jederzeit über alle aktuellen Zinsen zur Baufinanzierung informiert. Probieren Sie es aus.
Mehr Informationen zu dieser App ...
Anzeige

Recht kritisch von Marcus Preu

Marcus PreuSie sind auf großer Eroberungsfahrt – die Piraten. In NRW sind sie, trotz des Mutes zur inhaltlichen Lücke, mit 7,8 Prozent in den Landtag eingezogen. Und dies trotz eines fragwürdigen Verhältnisses zum Rechtsstaat. ... mehr

Festgeld Konditionen

1 MoneYou
2,95 %
2 VTB Direktbank
2,80 %
3 Deniz-Bank
2,70 %
4 Bank of Scotland
2,60 %
5 Isbank
2,50 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH