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12.05.2011 16:11

Außergewöhnliche Belastungen

Finanzielles Trostpflaster vom Fiskus

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Unfälle, Krankheiten oder ein plötzlicher Pflegefall können die Haushaltskasse in ungeplante Schwierigkeiten bringen. Um Härtefälle abzufedern, übernimmt das Finanzamt einen Teil der Zusatzkosten. Zehn Tipps für die Steuererklärung 2010.
Außergewöhnliche Belastungen Finanzielles Trostpflaster vom Fiskus Finanzportal Biallo.de
Auch eine Scheidung kann eine Steuererleichterung mit sich bringen
Private Ausgaben sind in bestimmten Lebenssituationen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Zu den steuerlich anerkannten Kosten gehören zum Beispiel Krankheits- und Pflegekosten, Unterhaltszahlungen, Haushaltshilfen, Handwerkerleistungen und Ausgaben wegen Scheidung. Steuerzahler machen ihren Aufwand im Steuerhauptformular in den Zeilen 61 – 79 geltend.
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Das Finanzamt erkennt allerdings häufig nur einen Teil der Kosten an. In manchen Fällen gelten Höchstbeträge, in anderen Fällen ist ein bestimmter Eigenanteil zu schultern. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen oder auch bei Handwerkerrechnungen gibt es überdies eine Besonderheit: Während etwa bei Werbungskosten die in der Steuererklärung angesetzten Beträge das zu versteuernde Einkommen senken, die tatsächliche Erstattung sich also aus dem individuellen Steuersatz errechnet, wird bei haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten der Steuerrabatt direkt von der fälligen Einkommensteuer abgezogen. Eine Rechnung über 5.000 Euro bringt damit 1.000 Euro Steuervorteil, ganz gleich, ob es sich um einen Gering- oder Topverdiener handelt.
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