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07.06.2011 16:01

Bankrecht

Unzulässige Kontogebühr

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Stellt die Bank einem Darlehensnehmer eine monatliche Gebühr für das dem Kredit zugrunde liegende Darlehenskonto in Rechnung, ist diese rechtswidrig. So lautet eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Bankrecht Unzulässige Kontogebühr
Gebühren für ein Darlehenskonto benachteiligen den Privatkunden unangemessen
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die der Ansicht war, eine solche Gebühr für ein Darlehenskonto benachteilige den Privatkunden unangemessen und eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei daher unwirksam. Während die Vorinstanz noch der Ansicht war, eine solche Klausel unterliege nicht der Inhaltskontrolle gemäß Paragraph 307 BGB, da es sich um eine Preisklausel handele, kam der Bankensenat des BGH zu einem anderen Urteil: Von einer Preisklausel könne man nur reden, wenn sie den Preis für eine vertragliche Leistung festlege.
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Hieran fehlte es allerdings, denn das Führen eines Darlehenskontos erfolge im Interesse der Bank – und nicht des Kunden. Denn dieser könne sich anhand des Zins- und Tilgungsplans und des zugrunde liegenden Darlehensvertrages informieren. Selbst die zum Jahresende erfolgende Zins- und Saldenbestätigung, die beim Finanzamt vorgelegt werde, ändere an dieser Einschätzung nichts. Denn in der Klausel hieß es, die Gebühr werde zur Abgeltung der Kontoführung erhoben – und nicht zur Erteilung einer Jahresbescheinigung.

Daher war die Klausel unwirksam, die es der Bank ermöglichen sollte, Gebühren für im eigenen Interesse liegende Tätigkeiten zu erheben. Sie verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und benachteilige den Kunden daher unangemessen (BGH, Az.: XI ZR 388/10).

Bankkunden, denen eine solche Gebühr in Rechnung gestellt wurde, sollten das Geld zurückfordern. Dies gilt zumindest für Ansprüche, die noch nicht verjährt sind, also bis ins Jahr 2008 zurückreichen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die der Ansicht ist, die dreijährige Verjährungsfrist beginne erst mit Ende des Darlehensvertrages, hat hierfür einen Musterbrief ins Netz gestellt.
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