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29.12.2011 11:46

Beitragsbemessungsgrenzen 2012

Im Westen wird’s teurer als im Osten

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Gutverdienende Arbeitnehmer müssen ab Januar mit höheren Sozialabgaben rechnen. Die Regierung hat die Beitragsbemessungsgrenzen vor allem im Westen Deutschlands weiter angehoben.
Beitragsbemessungsgrenzen 2012 Im Westen wird’s teurer als im Osten Finanzportal Biallo.de
Die Würfel sind gefallen: 2012 wird es teurer - zumindesten für Arbeitnehmer im Westen
Regelmäßig nach der Sommerpause prüft die Bundesregierung die Entwicklung der Brutto-Arbeitseinkommen und bestimmt dann, ob die Einkommensgrenzen für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nach oben oder unten angepasst werden müssen. Aufgrund der guten Konjunktur stiegen die Löhne im zurückliegenden Jahr im Westen um durchschnittlich 2,09 Prozent und in den neuen Ländern um 1,97 Prozent.

Analog dazu sollen die Rechengrößen für die Sozialversicherung ab 2012 angehoben werden. Für die neuen Bundesländer gilt dies allerdings nur in Bezug auf die Krankenkassenbeiträge, die Bemessungsgrenzen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben unverändert. Stimmt das Bundeskabinett im Oktober zu, ergeben sich folgende Änderungen:
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Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung soll ab 2012 in den alten Bundesländern um 100 Euro steigen. Der beitragspflichtige Höchstbetrag liegt dann bei 5.600 Euro pro Monat (Jahresgrenze 67.200 Euro). In Ostdeutschland verharren die Werte bei 4.800 Euro bzw. 57.600 Euro. Beim aktuellen Beitragssatz von 19,60 Prozent müssen Gutverdiener im Westen mit einer Mehrbelastung von 9,85 Euro im Monat rechnen. Den gleichen Betrag steuert der Arbeitgeber bei.

Krankenversicherung:
Höhere Beitragslasten erwarten Gutverdiener auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) . Hier gilt eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze, so dass Arbeitnehmer mit hohem Gehalt auch im Osten mit höheren Lasten rechnen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von derzeit 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro monatlich angehoben. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 45.900 Euro. Nachdem der Wert ein Jahr zuvor erstmalig gesunken war, erreicht die Beitragsbemessungsgrenze damit wieder die Höhe des vorletzten Beitragsjahres.

Versicherungspflichtgrenze:
Unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Versicherungspflichtgrenze, also die Einkommensgrenze bis zu der Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Ab 2012 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.237,50 Euro gesetzlich versichern, bislang lag dieser Satz bei 4.125 Euro. Wer in diesem und auch im Folgejahr Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze erzielt, der darf – unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen – in eine private Krankenkasse wechseln.
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Sozialabgaben sparen

Tipp: Arbeitnehmer besitzen allerdings eine ganz legale Möglichkeit, Sozialbeiträge zu sparen: die betriebliche Altersvorsorge. Beiträge in eine Direktversicherung oder Pensionskasse, die im Rahmen der Betriebsrente geleistet werden, sind bis zur Jahres-Einzahlungsgrenze von 2.688 Euro (ab 1. Januar 2012) von Steuern und Sozialabgaben befreit. Damit fließen diese Zahlungen brutto für netto in die private Zusatzvorsorge.
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