Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung soll ab 2012 in den alten Bundesländern um 100 Euro steigen. Der beitragspflichtige Höchstbetrag liegt dann bei 5.600 Euro pro Monat (Jahresgrenze 67.200 Euro). In Ostdeutschland verharren die Werte bei 4.800 Euro bzw. 57.600 Euro. Beim aktuellen Beitragssatz von 19,60 Prozent müssen Gutverdiener im Westen mit einer Mehrbelastung von 9,85 Euro im Monat rechnen. Den gleichen Betrag steuert der Arbeitgeber bei.
Krankenversicherung: Höhere Beitragslasten erwarten Gutverdiener auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) . Hier gilt eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze, so dass Arbeitnehmer mit hohem Gehalt auch im Osten mit höheren Lasten rechnen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von derzeit 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro monatlich angehoben. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 45.900 Euro. Nachdem der Wert ein Jahr zuvor erstmalig gesunken war, erreicht die Beitragsbemessungsgrenze damit wieder die Höhe des vorletzten Beitragsjahres.
Versicherungspflichtgrenze: Unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze existiert die Versicherungspflichtgrenze, also die Einkommensgrenze bis zu der Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Ab 2012 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.237,50 Euro gesetzlich versichern, bislang lag dieser Satz bei 4.125 Euro. Wer in diesem und auch im Folgejahr Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze erzielt, der darf – unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen –
in eine private Krankenkasse wechseln.