
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland nehmen zu – was hilft weiter: Arbeits- oder Berufsrechtsschutz?
Arbeitsrechtschutz wird in Deutschland immer wichtiger. Nicht nur die Konjunkturkrise und drohende Arbeitslosigkeit treiben immer mehr Arbeitnehmer vor Gericht, auch Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber um unberechtigte Abmahnungen oder Urlaubsgeldzahlungen nehmen zu.
Nach Daten aus der Versicherungswirtschaft sind im vergangenen Jahr die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sprunghaft angestiegen. So teilte der Arag-Konzern mit, dass die Rechtsschutzversicherer 2009 voraussichtlich 25 Prozent mehr Geld für Arbeitsrechtsstreitigkeiten ausgeben mussten als im Jahr zuvor. Der Kostenanstieg falle deshalb so stark aus, weil auch der durchschnittliche Streitwert gestiegen sei.
Unter den Klägern befanden sich nach Beobachtungen der Versicherer deutlich mehr hochqualifizierte Arbeitnehmer als im Vorjahr. Bei den Streitigkeiten dreht es sich aktuell hauptsächlich um betriebsbedingte Kündigungen und Kurzarbeit.
Mehr als 20 Millionen Rechtschutzpolicen in Deutschland
Schon heute sind nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft mehr als 20 Millionen private Rechtsschutz-Policen abgeschlossen, nach Angaben von Versicherungsvermittlern steigt die Nachfrage deutlich an. Arbeitsrechtsschutz, heute auch Berufsrechtsschutz, kann deutschlandweit nur in Verbindung mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. Arbeitsrechtschutz sichert Arbeitnehmer, damit sie ihre Rechte mit einen Rechtsanwalt oder auch notfalls vor Gericht verteidigen können.
Arbeits- oder Berufsrechtschutz?
Arbeitsrechtschutz ist in den Berufsrechtschutz integriert worden und beinhaltet heute weit mehr Leistungen als der damalige Arbeitsrechtschutz. Dazu gehört Rechtschutz bei z.B. Abmahnung, Kündigung, Versetzung, Lohn, Urlaubsansprüche, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Herausgabe von Arbeitspapieren, Zeugniserteilung, Abfindung, Mutterschutz, Jugendschutz. Im Berufsrechtschutz sind darüber hinaus z.B. auch Auseinandersetzungen mit der Arbeitsagentur versichert oder auch Streitigkeiten mit den Rentenversicherungsträgern, z.B. bei der Geltendmachung einer Berufsunfähigkeitsrente oder der Altersrente.
Vieles wird von der Police nicht abgedeckt
Der genaue Blick ins Kleingedruckte ist bei Rechtschutz-Policen besonders wichtig. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern und Versicherungsexperten gibt es kaum eine Sparte, die so viele Ausschlüsse hat wie die Rechtschutz-Versicherung. Für Arbeitnehmer kann die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ohnehin eine kostengünstige Alternative zur Rechtschutz-Police sein.
Wer eine Rechtschutz-Police abschließt, weil er in naher Zukunft mit einem Gang vors Gericht rechnet, sollte unbedingt die Wartefristen bedenken. In der Regel sehen die Versicherer vor, dass eine Police schon mindestens drei bis sechs Monate bestehen muss, bevor ein möglicher Streitfall übernommen wird. Zudem sollten sich Kunden immer noch mal versichern, dass eine Angelegenheit tatsächlich Teil der Police ist. „Kunden sollten sich, am besten durch einen Anwalt, vor Beginn eines Rechtstreits zunächst eine Deckungszusage von ihrem Rechtschutz-Versicherer einholen. Somit haben sie Gewissheit, ob die Angelegenheit unter den Versicherungsschutz fällt“, rät Rechtsanwältin Karola Schlüter-Oelkers aus Hüttenberg.