Im verhandelten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen E-Plus geklagt. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt wird, die das Unternehmen berechtigen, Anschlüsse ohne Ankündigung und zeitlich unbegrenzt zu sperren.
So heißt es in den AGB beispielsweise: „EPS (E-Plus Service GmbH) ist berechtigt, die Leistung von der Einhaltung eines Kreditlimits abhängig zu machen. Bei Überschreitung des Kreditlimits ist EPS berechtigt, die EPS-Mobilfunkkarte(n) ganz oder teilweise ohne vorherige Ankündigung sofort zu sperren.“
Eine Sperrung droht Kunden laut
AGB auch, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug geraten oder eine Lastschrift mangels Kontodeckung nicht eingelöst wird.