Auf dem Prüfstand waren vor allem die Sätze zum Lebensunterhalt für Kinder, die derzeit willkürlich – je nach Alter – 60 bis 80 Prozent des Regelsatzes für einen Erwachsenen ausmachen. Insbesondere diese pauschalen Prozent-Vorgaben haben die obersten Richter aus Karlsruhe als verfassungswidrig befunden. Bis Ende dieses Jahres hat der Gesetzgeber nun Zeit, sich ein neues Rechenverfahren einfallen zu lassen.
Hoffnung auf höhere Regelleistungen können sich Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem jüngsten Karlsruher Urteil (Az: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) aber kaum machen. Weder die Erwachsenen- noch die Kinderregelsätze seien „evident unzureichend“, meint das Gericht. Bereits vor dem jüngsten Karlsruher Urteil hatte die Große Koalition aus Angst vor einem härteren Urteil aus Karlsruhe die Regelsätze für Kinder zwischen sechs und unter 14 Jahren zum 1. Juli 2009 um zehn Prozentpunkte auf jetzt 251 Euro angehoben. Das wäre gar nicht nötig gewesen, wie nun dem Karlsruher Urteil zu entnehmen ist. Denn zum vorher geltenden niedrigeren Betrag stellten die Verfassungsrichter ausdrücklich fest: „Es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass dieser Betrag nicht ausreicht, um das physische Existenzminimum, insbesondere den Ernährungsbedarf“ der Kinder dieser Altersgruppe zu decken.