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25.09.2008 08:00 Uhr
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Verkehrsrecht

Selbst Uhrzeitablesen am Handy verboten

Von Marcus Preu
Biallo.de Verbraucherportal Verkehrsrecht Handy am Steuer AutoFreisprecheinrichtung
Für Autofahrer ist nicht nur das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung verboten. Es genügt bereits, das Mobiltelefon in die Hand zu nehmen, um daran beispielsweise die Uhrzeit abzulesen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm klargestellt (Az.: 2 Ss Owi 177/05). ZUdem ist es auch untersagt, das Handy als Navigationsgerät zu nutzen.
Die Begründung der Richter hält sich streng an den Wortlaut der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es, dass dem Autofahrer "die Benutzung eines Mobiltelefons" untersagt ist, wenn er es hierfür "aufnimmt und hält". Dazu zählt auch das bloße Anwählen einer Nummer, die Versendung von SMS-Kurznachrichten oder das Abrufen von Daten aus dem Internet. Der Gesetzgeber habe mit dem Verbot das Ziel verfolgt, dass der Autofahrer "beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat".

Anders sei es etwa, wenn der Fahrer die Uhrzeit auf dem Ziffernblatt seiner Armbanduhr ablese. Dann gebe es keine Gefahren für den Straßenverkehr, weil die "Hände hierzu am Lenkrad verbleiben können", so die Hammer Richter.

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Foto: Jochen Luebke/ddp ID:33
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