Der Münchner Rechtsanwalt Ingo Schulz-Hennig misst dem Urteil grundsätzliche Bedeutung für alle ehemaligen Darlehensnehmer der Hypo Real Estate Bank AG zu, deren Kredite und Grundschulden von der Lone-Star-Gruppe übernommen worden sind.
Das Gericht kritisierte, dass der Darlehensaufkäufer sich geweigert habe, die genaue Höhe der besicherten Forderungen anzugeben und über die seit Darlehensübernahme vereinnahmten Zahlungen aus Vollstreckungsmaßnahmen Auskunft zu geben. Beides wertete das Gericht „als schwere Verletzung der Pflicht zur Rechnungslegung“.
In der Urteilsbegründung heißt es zum Gebaren der Verwertungsgesellschaft: „Es drängt sich der Eindruck geradezu auf, dass der Beklagten Westend GmbH ohne jede Rücksicht auf den aktuellen Forderungsstand (...) allein an der Verwertung der Sicherheiten und Erzielung hoher und intransparenter Erlöse gelegen ist.“
Lone Star hatte im Juli 2004 ein Darlehenspaket im Wert von 3,6 Milliarden Euro von der Hypo Real Estate Bank AG übernommen,