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Datenschutz

Widerspruch gegen Google-Fotos möglich

16.08.2010 09:02
Von Caroline Benzel
Datenschutz Google Street View Fotos Widerspruch Finanzportal Biallo.de
Bereits seit 2008 fotografieren die Google-Street-View-Fahrzeuge Deutschlands Straßen
Noch in diesem Jahr sollen die Google-Streetview-Aufnahmen der 20 größten deutschen Städte online gestellt werden. Die Frist für einen Vorab-Widerspruch läuft.
Mann oder Frau liegt entspannt im Garten und sonnt sich, einige Monate später kann das die ganze Welt im Internet bewundern. Es gibt viele Situationen, in denen Menschen nicht fotografiert werden wollen und schon gar nicht wenn die Aufnahmen öffentlich werden – und dennoch geschieht es wegen „Google Streetview“.

Auf solche Kleinigkeiten können die Kameras des Internet-Konzerns Google keine Rücksicht nehmen, wenn sie auf Autos montiert, automatisiert Deutschlands Straßen, Häuser und Wohnungen abfotografieren. Ein weiteres Problem: Mit Google Streetview kann jeder Internet-Nutzer fremde Adressen überprüfen und sich ein Bild über die Wohnsituation einer beliebigen Zielperson machen – ohne dass diejenige das überhaupt merkt.

In Deutschland lässt Google bereits seit 2008 für sein Angebot Google Street View fotografieren, noch in diesem sollen die Aufnahmen der 20 größten Städte online sein. Das Ziel: Die Einzelaufnahmen werden technisch so verknüpft, dass Internet-Nutzer später virtuelle Rundgänge unternehmen können. Street View ist eine Ergänzung zu Google Maps, einem Angebot unter dem man die Welt dank Satellitenfotos aus der Vogelperspektive betrachten kann.

Keine wirksame Anonymisierung

Google hat nach Einspruch von Datenschützern zugesagt, Gesichter und Autonummern vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Deutschen Verbraucherschützern reicht das nicht aus. Die eingesetzten Verfahren führen nicht in jedem Fall zu einer wirksamen Anonymisierung, heißt es auf der Website der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Vereinzelt erkenne die Software das Gesicht oder Kennzeichen nicht als solches. Außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person oder ein Fahrzeug aufgrund besonderer Merkmale erkannt werde.
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Widerspruch einlegen

Wer sein Haus oder Grundstück nicht im Internet wiederfinden möchte, kann bei Google Widerspruch einlegen. Das Unternehmen hat dazu ein Onlineformular unter www.google.de/streetview eingestellt. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Thema Datenschutz. Vorab ist der Widerspruch per Online-Formular für die ersten 20 Städte bis zum 15. Oktober um 24 Uhr möglich.

Auch Widersprüche per Post sind weiter möglich. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen Musterbrief zur Verfügung, der an Google Germany GmbH, Street View, ABC-Str. 19, 20354 Hamburg geschickt werden kann.

Wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat, können Betroffene sich an die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. (per Post: Klosterwall 6, Block C, 20095 Hamburg oder per E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de).
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