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28.07.2009 08:00 Uhr
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Doppelnamen bei Familien

Kind erhält Nachname als Vorname

Von Max Geißler
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Tragen Mutter und Vater unterschiedliche Familiennamen, so darf das gemeinsame Kind keinen Namensmix aus den unterschiedlichen Nachnamen erhalten. Statt eines Doppelnamens kann man dem Kind allerdings einen Nachnamen als Vornamen geben, so eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: XII ZB 5/08).
Eltern mit verschiedenen Nachnamen müssen sich auf eine gemeinsame Namensbezeichnung für ihr Kind einigen. Weder darf aus Meier und Müller der Kindesname Meier-Müller werden noch aus Schulze-Lehmann und Abendrot-Löffelstiel die entsprechende Viererkombination. Der einseitige Doppelname Schulze-Lehmann ist aber erlaubt.


Mehr Spielraum eröffnet ein BGH-Urteil. Danach erlauben die Richter den Einsatz eines Nachnamens als Vornamen. Im Streitfall wollte ein unverheiratetes Paar seinem Sohn den Nachnamens des Vaters als dritten Vornamen mitgeben. Da den Standesbeamten der Name „Lütke“ aber nicht gefiel, lehnten sie das Ansinnen ab. Der BGH sah das anders: Eltern seien grundsätzlich frei in der Wahl des Vornamens ihrer Kinder, argumentierten die Richter. Da auch Phantasienamen erlaubt seien, müsse auch ein Nachname gehen. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet sei, könne man den Vornamen ablehnen – dies sei bei „Lütke“ aber nicht zu erwarten.

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Foto: cdk/Photocase ID:1424
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