Mehr Spielraum eröffnet ein BGH-Urteil. Danach erlauben die Richter den Einsatz eines Nachnamens als Vornamen. Im Streitfall wollte ein unverheiratetes Paar seinem Sohn den Nachnamens des Vaters als dritten Vornamen mitgeben. Da den Standesbeamten der Name „Lütke“ aber nicht gefiel, lehnten sie das Ansinnen ab. Der BGH sah das anders: Eltern seien grundsätzlich frei in der Wahl des Vornamens ihrer Kinder, argumentierten die Richter. Da auch Phantasienamen erlaubt seien, müsse auch ein Nachname gehen. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet sei, könne man den Vornamen ablehnen – dies sei bei „Lütke“ aber nicht zu erwarten.
| 1 | Grenke Bank | 2,45%
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| 2 | SWK Süd-West-Kreditbk. | 2,05%
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| 3 | BKM Bausparkasse Mainz | 2,01%
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| 4 | Amsterdam Trade Bank | 2,00%
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| 5 | Oyak-Anker-Bank | 2,00%
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