Startseite | RSS | Mobil | Inhalt
Samstag, 11.02.2012 18:43 Uhr
Startseite » Recht & Steuern » Ehescheidung
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Ehescheidung

Tücken und Tricks beim Versorgungsausgleich

31.01.2011 14:16
Von Rolf Winkel
Etwa jede dritte Ehe wird geschieden. Dann kommt es oft zum „Rosenkrieg“ – auch um Anwartschaften zur Altersvorsorge. Seit dem 1. September 2010 gilt auch für „Altfälle“ - also Scheidungsverfahren, die bis 31. August 2010 noch nicht entschieden wurden - fast durchweg das neue Recht zum Versorgungsausgleich. Worauf ist dabei zu achten?
Scheidung Ehe Versorgungsaugleich Altersvorsorge Finanzportal Biallo.de
Bei einer Scheidung müssen auch die Altersvorsorge-Ansprüche auseinander gerechnet werden
Wenn eine Ehe scheitert, geht es ans Teilen. Auch die Rentenansprüche, die die Partner in der Ehezeit erworben haben, werden dabei halbiert. Neu ist vor allem: Auch betriebliche und private Anrechte für die Altersvorsorge werden jetzt bereits direkt nach der Scheidung endgültig ausgeglichen. Dabei wird jedes Versorgungsrecht „intern“ im jeweiligen Versorgungssystem geteilt. Jeder Ehegatte erhält dann sein eigenes Konto beim jeweiligen Versorgungsträger – auch wenn er oder sie zuvor dort gar nicht versichert war.
Bei kurzer Ehedauer kein Versorgungsausgleich

Viele Ehen scheitern bereits in den ersten drei Jahren. Standardmäßig gibt es in diesen Fällen keinen Versorgungsausgleich. Die Familienrechtlerin Eva Gerz aus Brühl gibt den Tipp: „Wenn es zwischen den Partnern etwas auszugleichen gibt, sollte man beim Familiengericht einen Antrag auf Versorgungsausgleich stellen.“

Fragebogen vom Amtsgericht

Nachdem der Scheidungsantrag beim Amtsgericht eingegangen ist, verschickt dieses an beide Partner jeweils einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Darin müssen u.a. die Rentenversicherungsnummer und betriebliche oder private Verträge zur Alterssicherung angegeben werden. Anwältin Gerz rät: „Jeder sollte die Angaben des Ex-Partners genau kontrollieren, hier ‚vergisst’ mancher, Verträge einzutragen.“ Wenn dies dem anderen Partner nicht auffällt, kommt so etwas wohl meist nicht heraus. Der Schweizer Versicherer Swiss Life hat in diesem Zusammenhang die praktische Empfehlung: „Haben Sie die Unterlagen des Partners in Kopie vorliegen, ist dies natürlich kein Problem.“ Also: Erst Versicherungspolicen kopieren, dann Scheidung einreichen!
Tipp: Laden Sie hier den Fragebogen zum Versorgungsausgleich als PDF-Datei herunter.
Lesen Sie auch

Zweitwohnung
Auch Unverheiratete können Kosten absetzen

Schulden
Wann Ehepartner füreinander haften

Vereinbarung statt sturer Teilung

„Niemand hat etwas davon, wenn ein Tisch mit der Säge halbiert wird – außer zwei unbrauchbaren Hälften. Ähnlich ist das oft auch mit der Altersversorgung“, sagt Anwältin Gerz. Aus diesem Grund sieht das Gesetz vor, dass die Partner Vereinbarungen treffen können und dass diese Vorrang vor einer sturen Teilung der Einzelansprüche haben. Beispiel: Nach der Scheidung möchte „sie“ gerne das gemeinsame Haus behalten. „Er“ hat nichts dagegen, will dann aber ausgezahlt werden. Dafür müsste sie einen Kredit von 100.000 Euro aufnehmen. Den bekommt sie jedoch nicht, weil ihr Einkommen hierfür nicht ausreicht. Er müsste ihr dagegen eigentlich Rentenansprüche abgeben, die 100.000 Euro wert sind. In dem Fall kann – so Gerz – beiden Partnern geholfen sein, wenn sie Rentenansprüche gegen Immobilie tauschen. Sie behält das Haus und er seine Rente. Solche Vereinbarungen müssen allerdings immer – nach intensiver Beratung – vor dem Notar geschlossen oder im Rah men des Scheidungsverfahrens gerichtlich protokolliert werden.

Früher Tod

Stirbt der „Ex“ in seinen ersten drei Rentenjahren, so kann der noch lebende Partner beantragen, dass die ursprünglich vorgenommene Rentenkürzung durch den Versorgungsausgleich wieder aufgehoben wird. Dafür muss aber jeder von sich aus aktiv werden, sonst bleibt es bei der Kürzung. Wer den Tod seiner „Ex“ also gar nicht mitbekommt, muss (unnötigerweise) mit einer lebenslangen Rentenkürzung leben.

Wollen Sie mehr wissen? In unserem Dossier informieren wir unter anderem über diese Themen:

Was bedeutet „Versorgungsausgleich“?


Der Grundsatz der „internen Teilung“ als „Standardfall“


Abweichungen vom Grundsatz der internen Teilung der Einzelansprüche
  • Ausnahme: „externe“ Teilung
  • Ausnahmsweise kein Versorgungsausgleich
  • Vereinbarung statt hälftigem Einzelausgleich
  • Rentner sollten rechnen
Die wichtigsten Fragen zum Versorgungsausgleich
  • Wie läuft das Verfahren beim Versorgungsausgleich ab?
  • Was wird alles in den Versorgungsausgleich einbezogen?
  • Für welchen Zeitraum werden die Ansprüche der Partner geteilt?
  • Gelten die Versorgungsausgleichs-Regeln auch für eingetragene Lebenspartnerschaften?
Nach dem Versorgungsausgleich
  • Früher Tod des Ex-Partners
  • Unterhaltszahlung
121

Einfach und bequem bestellen:

Die Langfassung können Sie hier über unsere absolut sicheren Bezahlsysteme ordern
Unsere "Geld-zurück-Garantie" gibt Ihnen Sicherheit: Sie sind zurecht unzufrieden mit unserer Leistung? Dann erhalten Sie Ihre Gebühren zurück! Eine kurze stichhaltige Begründung per Fax mit Konto-Verbindung an Biallo & Team genügt: Fax 08192 / 93 37 919

click and buy
Bezahlen über Bankeinzug oder Kreditkarte: Sie müssen sich einmalig registrieren. Die Zahlung erfolgt gegen Rechnung. Mehr Infos zu click&buy™ erhalten Sie hier
Preis: 3.90 EURO  
  Bezahlvorgang starten
infin-Payment
Bezahlen über Ihre Telefonrechnung. Keine Registrierung nötig. Sie erhalten über eine spezielle Rufnummer den Freischaltcode, der den Download des Artikels erlaubt.
Preis: 3.90 EURO   (zuzüglich 0,14 Euro pro Minute)
  Bezahlvorgang starten
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
24.07.2010 20:28 Uhr
Werner Roth: versorgungsausgleich
Ich mußte mich 2003 scheiden lassen. Die betriebliche Altervorsorge wurde damals ausgesparrt. Was ist damit ? Es war nur der normale Versorgungsausgleich.
Foto: Colourbox.com ID:4157
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Jetzt Wünsche erfüllen

Mit dem Sofortkredit der CreditPlus Bank.Beträge von 2.000-50.000 Euro; Laufzeiten 12 bis 84 Monate.
Jetzt Wunschbetrag berechnen ...
Anzeige
Recht kritisch von Marcus Preu

Guter Tag für Anleger

Mitte Februar hätte der Bundesgerichtshof zwei Fälle verhandeln sollen, in denen es um Lehman-Zertifikate ging. Jetzt wurden die Termine abgesagt. Für Anleger bedeutet dies: Die anlegerfreundliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt gilt fort. ... mehr
Festgeld Konditionen
1 Deniz-Bank
3,15 %
2 Isbank
3,10 %
3 Autobank
3,07 %
4 Vakifbank Intern.
3,01 %
5 Amsterdam Trade Bank
3,00 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH