Startseite | RSS | Mobil | Inhalt |
Mittwoch, 23.05.2012 09:25 Uhr
Newsletter:
Suche:
Biallo.de - Das Verbraucherportal für private Finanzen
Artikel bewerten:
Startseite > Recht & Steuern > Eltern und Kinder
auf Facebook teilen
Twittern
06.01.2011 12:11

Neuerungen 2012 Eltern und Kinder

Formalitäten vereinfacht

von
Das Zittern um das Kindergeld bei volljährigen Kindern in Ausbildung hat ein Ende. Es wird nun einkommensunabhängig gezahlt. Was sich sonst noch für Eltern und Kinder geändert hat.
Eltern und Kinder Formalitäten vereinfacht Finanzportal Biallo.de
Mit dem Jahresbeginn wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten verbessert. Die wichtigsten Änderungen: Die Ausgaben sind nun stets als Sonderausgabe absetzbar. Die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen spielen keine Rolle mehr, ebenso entfällt die bisherige Unterscheidung nach erwerbsbedingtem und nicht erwerbsbedingtem Aufwand. Damit können nun alle Eltern zwei Drittel ihrer Betreuungskosten pro Kind als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Es gilt allerdings weiterhin die Höchstgrenze von 4.000 Euro pro Jahr. Die Regelung greift für alle Kinder bis 14 Jahre, behinderte Kinder profitieren zeitlich unbegrenzt.
Lesen Sie auch:

Fehlerhafter Steuerbescheid
„Steuerzahler sind keine Korrekturleser“

Steuerrecht
Kosten für Erstausbildung bleiben Sonderausgaben

Kindergeld
Ablehnung des Antrags nur bedingt wirksam

Kindergeld
Von Eltern gezahlte Krankenversicherung mindert Einkommen

Kindergeld 2011
Werbungskosten richtig berechnen

Wegfall der Einkommensprüfung bei Kindergeld

Die Einkommensprüfung für in Ausbildung befindliche Kinder ab 18 Jahren wurde abgeschafft. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium befinden, werden nun unabhängig von der Jahreseinkommensgrenze von 8.004 Euro stets als Kind berücksichtigt. Folge: Eltern erhalten künftig ohne Einschränkung Kindergeld und Kinderfreibeträge. Befindet sich der Nachwuchs in einer Zweitausbildung, entfallen Kindergeld und Kinderfreibeträge stets dann, wenn das Kind parallel zur Ausbildung einen Nebenjob mit mehr als 20 Wochenstunden ausübt.

Steuerboni bei Ausbildungskosten

Der Gesetzgeber hat den Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten verbessert. Ab 2012 können Studenten und Auszubildende jährliche Aufwendungen für ihr Erststudium bzw. die Erstausbildung bis zur Höhe von 6.000 Euro geltend machen. Bislang lag dieser Satz bei 4.000 Euro. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist allerdings ein steuerlich relevantes Einkommen des Kindes, das über dem jährlichen Grundfreibetrag von 8.004 Euro liegt – ob dies viele Studenten erreichen, ist fraglich. In der Vergangenheit haben von 2,2 Millionen deutschen Studenten lediglich rund 10.000 den Sonderausgabenabzug genutzt.

THEMENSCHWERPUNKT

Arbeitnehmer: Höherer Pauschbetrag, gedeckelte Entfernungspauschale
Rente und Altersvorsorge: Was sich für (künftige) Rentner ändert
Sparer und Immobilienbesitzer: Vergünstigungen sinken
Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Abschicken
ID:6237
Nach oben
Anzeige

Biallo präsentiert

Anzeige
Weltweit gebührenfrei Bargeld abheben!
Das können Sie mit der kostenlosen Kreditkarte Visa Prepaid von Wüstenrot. Diese Visa-Karte auf Guthabenbasis erhalten Sie zusammen mit dem kostenlosen Girokonto Top Giro.
Klingt interessant, bitte mehr Infos ...
Anzeige

Recht kritisch von Marcus Preu

Marcus PreuSie sind auf großer Eroberungsfahrt – die Piraten. In NRW sind sie, trotz des Mutes zur inhaltlichen Lücke, mit 7,8 Prozent in den Landtag eingezogen. Und dies trotz eines fragwürdigen Verhältnisses zum Rechtsstaat. ... mehr

Festgeld Konditionen

1 MoneYou
2,95 %
2 VTB Direktbank
2,80 %
3 Deniz-Bank
2,70 %
4 Bank of Scotland
2,60 %
5 Isbank
2,50 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH