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15.09.2010 09:52

Endstation Flughafen

Wenn der Flieger ohne einen abhebt

von
Endstation Flughafen Flugzeug verpasst Flieger weg Finanzportal Biallo.de
Manchmal enden Traumurlaube schon bevor sie beginnen. Die Bahn verspätet sich, auf der Autobahn herrscht Stau oder der Nachbar hat die Garage zugeparkt – es gibt viele Gründe zu spät zum Flughafen zu kommen, das Ergebnis bleibt dasselbe. Das Flugzeug ist weg und die verhinderten Passagiere müssen ein neues Ticket kaufen.
Egal wer die Verspätung verschuldet hat, die Reisenden können nach gängiger Rechtsprechung nicht damit rechnen, das Geld zurückzubekommen.
Liegt die Schuld der Verspätung bei der Bahn, kann diese dafür nicht haftbar gemacht werden (AG Frankfurt a.M.: 29 C 169/00). Auch der Verursacher eines Autounfalls muss zusätzliche Reisekosten nicht erstatten. Das falle unter das „Allgemeine Lebensrisiko“, ebenso wie ein Stau auf der Autobahn. Auch dann könne man beim Stauverursacher keinen Schadenersatz geltend machen (Landgericht Arnsberg: Az. 5 S 101/05).

Reisende, sollten deshalb mögliche Verzögerungen bei der Anreise zum Flughafen stets einplanen. In Einzelfällen ist es vielleicht möglich, statt eines neuen Tickets nur eine Umbuchungsgebühr zu bezahlen. Eine Münchner Schülerin, die einen Tag zu spät am Lissaboner Flughafen auftauchte, weil sie das Flugdatum falsch gelesen hatte, konnte am nächsten Tag mit der Fluglinie TAP nach Hause fliegen, ohne einen Aufpreis zahlen zu müssen. Solche Fälle sind sicherlich die Ausnahme, ein Versuch lohnt aber auf jeden Fall.
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Wenn man einen Anschlussflieger nicht mehr erwischt

Anders sieht es aus, wenn man aufgrund einer Flugzeugverspätung den Anschlussflug verpasst. „Die meisten Fluglinien haben untereinander Abkommen geschlossen. Wenn ein Passagier den Anschlussflug einer fremden Airline verpasst, werden die Fluglinien das untereinander klären und für eine Umbuchung sorgen“, sagt Diane Daedelow von Air Berlin. „Die Passagiere sollten sich in einem solchen Fall deshalb als erstes an die Mitarbeiter vor Ort wenden.“

Bei Verspätungen von über fünf Stunden hat der Passagier neben anderen Alternativen wie Umbuchung auf andere Flüge oder Verkehrsmittel auch Anspruch auf Erstattung des Flugpreises, wenn der Abflug durch die Verspätung sinnlos geworden ist. Schwieriger ist die Situation, wenn ein Flughafen aufgrund höherer Gewalt – beispielsweise wegen eines Schneesturm oder einer Bombendrohung – geschlossen wird. Verpassen Passagiere dadurch ihre Anschlussflüge, sind weder Fluglinien noch Reiseveranstalter zu Ersatzleistungen verpflichtet. Große Fluglinien werden aber dennoch nach Möglichkeit umbuchen, bestätigt Boris Ogursky von der Deutschen Lufthansa. Passagiere der Lufthansa, die tiefer in die Tasche greifen, können die ganze Verspätungsproblematik umgehen. Wer ein sogenanntes flexibles Ticket kauft, hat das Recht, Flüge auch kurzfristig und nach Belieben umzubuchen oder zu stornieren.
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