Startseite | RSS | Mobil | Inhalt
Samstag, 11.02.2012 18:49 Uhr
Startseite » Recht & Steuern » Ferienhaus im Ausland
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Ferienhaus im Ausland

Neue Steuerregeln spalten Eigentümer

10.08.2010 09:41
Von Max Geißler
Steueren Steuerregeln Ausland Immobilie Finanzamt Finanzportal Biallo.de
Auf den Standort einer Auslandsimmobilie kommt es bei den neuen Steuerregeln an
Bei Mieteinkünften von Auslandsimmobilien herrscht geteilte Welt: Mit der Finca auf Mallorca können noch Steuern gespart werden, mit dem Landhaus in der Toskana nicht mehr. Woran liegt das?
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs musste der deutsche Gesetzgeber die Besteuerung von ausländischen Mieteinkünften reformieren. Seit 2008 gelten nun neue Steuerregeln für ausländische Mieterträge und -verluste. Seither kommt es ganz wesentlich darauf an, in welchem Land sich die Immobilie befindet. Denn es gelten unterschiedliche Doppelbesteuerungsabkommen mit einzelnen EU-Ländern. „Wer eine Immobilie im Ausland erwirbt und diese vermietet, sollte sich genau informieren, ob das Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Land die Freistellungsmethode oder Anrechnungsmethode vorsieht“, erklärt Peter Kauth von Steuerrat 24.

Freistellungsmethode

Die Freistellungsmethode ist der Regelfall innerhalb der EU-Länder sowie Norwegen und Island. Eine Ausnahme besteht für Spanien. Diese Methode bewirkt, dass sowohl positive als auch negative Mieteinkünfte aus einer Immobilie bei der deutschen Besteuerung außen vor bleiben (Paragraf 32b Abs. 1 EStG). Der bisherige positive Progressionsvorbehalt gilt nicht mehr, das heißt positive Mieteinkünfte aus dem Ausland führen im Inland nicht mehr zu einer Erhöhung des Steuersatzes für das übrige Einkommen. Gleiches gilt umgekehrt für Mietverluste. Sie mindern nicht mehr den Steuersatz des Steuerzahlers.

Etwaige Vermietungsgewinne oder -verluste können nur noch im Ausland geltend gemacht werden. Allerdings dürfte das für die wenigsten deutschen Steuerzahler relevant sein, denn wer erzielt schon Einkünfte in Italien, Griechenland oder Kroatien? Sollten im Einzelfall ausländische Einkünfte anfallen, besteht für Immobilienbesitzer allerdings zumeist ein gewinnbringendes Schlupfloch: Viele Länder gewähren steuerliche Freibeträge. Dadurch bleiben Vermietungsgewinne teilweise steuerfrei und müssen auch nicht im Heimatland nachversteuert werden.

Waffengleichheit?

Als Begründung für Nichtberücksichtigung ausländischer Verluste bei der Einkunftsermittlung führt die Bundesregierung ins Feld, dass auch Vermietungsgewinne nicht mehr erfasst werden – also bestehe in diesem Punkt Waffengleichheit. Steuerexperten wie Peter Kauth kritisieren allerdings, dass die meisten Auslandsimmobilien Verluste erwirtschaften würden und die Regierung sich mit der Verweigerung der Abzugsmöglichkeit lediglich Ausgaben sparen wolle.
Seite 1/2
 
Ferienhaus im Ausland
Seite 1: Neue Steuerregeln spalten Eigentümer
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Colourbox.com ID:4215
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Jetzt Wünsche erfüllen

Mit dem Sofortkredit der CreditPlus Bank.Beträge von 2.000-50.000 Euro; Laufzeiten 12 bis 84 Monate.
Jetzt Wunschbetrag berechnen ...
Anzeige
Recht kritisch von Marcus Preu

Guter Tag für Anleger

Mitte Februar hätte der Bundesgerichtshof zwei Fälle verhandeln sollen, in denen es um Lehman-Zertifikate ging. Jetzt wurden die Termine abgesagt. Für Anleger bedeutet dies: Die anlegerfreundliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt gilt fort. ... mehr
Festgeld Konditionen
1 Deniz-Bank
3,15 %
2 Isbank
3,10 %
3 Autobank
3,07 %
4 Vakifbank Intern.
3,01 %
5 Amsterdam Trade Bank
3,00 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH