Zu den Begünstigten gehören zum Beispiel solide Schuldner wie China, oder Israel aber auch Länder mit eher schlechter Bonität wie Portugal, Jamaika, Tunesien, Uruguay oder die Philippinnen. Die Anleihen dieser Staaten bieten eine fiktive Steuergutschrift zwischen zehn und 20 Prozent. Dabei gilt die Devise – je höher das Bonitätsrisiko, desto höher die Steuergutschrift. Auf die unsicheren Kantonisten sollte man deshalb bei der Geldanlage lieber verzichten. Bleiben – wie nach dem Staatsbankrott Argentiniens im Jahr 2002 – die Zins- und Tilgungszahlungen aus, nutzt schließlich auch der schönste Steuervorteil nichts mehr. Wird die Auslandsanleihe in einem inländischen Wertpapierdepot verwahrt, gibt es die Steuergutschrift ohne Aufwand direkt von der eigenen Depotbank. Sie verrechnet die Phantomsteuer automatisch bei Fälligkeit des Zinskupons mit der deutschen Abgeltungsteuer.
Beispiel: Ein Anleger kassiert am 28. Oktober 2011 aus der 4,25-Prozent-Euro-Anleihe der Volksrepublik China (WKN-Nr. XS 020 368 578 8) einen Bruttozinsertrag von umgerechnet 1.000 Euro. Darauf werden theoretisch 25 Prozent oder 250 Euro deutsche Abgeltungsteuer fällig. Die inländische Depotbank rechnet aber bei Zinsgutschrift gleich 15 Prozent (150 Euro) fiktive Quellensteuer gegen und reduziert den effektiven Steuerabzug auf nur noch 10 Prozent (25 Prozent Abgeltungsteuer minus 15 Prozent fiktive chinesische Quellensteuer). Damit bleibt der Zinsertrag aus dem Reich der Mitte unter dem Strich zu 90 Prozent steuerfrei – der Fiskus geht mit nur 100 Euro Steuern nahezu leer aus.
Nur wenn die Anleihe in einem Auslandsdepot verwahrt wird oder für die Gutschrift der fiktiven Quellensteuer besondere Nachweise gefordert werden, müssen Anleger den Vorteil weiter über die Jahreserklärung einfordern (BMF-Schreiben vom 31.07.2008 – Az. IV C 1 – S 2000/07/0009). Den Steuervorteil gibt es übrigens auch für Fremdwährungsanleihen.
Ärgernis für den Bundesfinanzminister
Dem Bundesfinanzminister sind die Steuereinbußen durch die Anrechnung nie bezahlter Quellensteuern seit langem ein Dorn im Auge. Seine Ministerialbeamten sind daher angewiesen, bei jeder Neuverhandlung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit dem ausländischen Staat auf eine Streichung der für deutsche Anleger so lukrativen Vertragsklausel zu drängen. Für Staatsanleihen von Brasilien, Venezuela, Vietnam und Indien gibt es daher keinen Bonus mehr. Die jüngsten Leidtragenden sind Investoren, die ihr Geld in türkischen Staatsanleihen angelegt haben. Das Bundesfinanzministerium hat das bestehende DBA mit der Türkei mit Wirkung ab 2011 aufgekündigt. Die bisherige Steuergutschrift von zehn Prozent wird es deshalb letztmalig für Erträge geben, die im Jahr 2010 auf dem Konto des Anlegers gelandet sind.