Biallo.de: Wann kann man vernünftigerweise von einem "zerstörten Vertrauensverhältnis"sprechen, das ja bei Bagatellkündigungen gerne angeführt wird, um eine fristlose Kündigung zu begründen?
Michael Felser: Das hängt immer vom Einzelfall ab, also wie lange ein ungestörtes Arbeitsverhältnis bestand, wie schlimm die Verfehlung ist, aus welchen Motiven dies geschah, ob der betroffene Arbeitnehmer ehrliche Reue zeigt, den Schaden wiedergutmacht. Ausserdem wird man zukünftig auch die Gleichbehandlung bei Kündigungen stärker beachten müssen, herausgreifende Kündigungen einzelner werden kaum noch Bestand haben. Verdachtskündigungen werden sicher auch strengeren Maßstäben genügen müssen. In kleineren Unternehmen mit engen Beziehungen zwischen Chef und Mitarbeitern wird man strengere Maßstäbe anlegen dürfen als bei Großunternehmen, die Verfehlungen auch organisatorisch besser verhindern können und bei denen auch Versetzungen eher möglich sind. Bei wiederholten Verfehlungen nach einer Abmahnung wird es allerdings auch zukünftig keine Gnade geben. Ein Warnschuß reicht, wer dann das Vertrauen erneut missbraucht, erhält die Kündigung auch zu Recht.
Biallo.de: Glauben Sie, dass das "Emmely"-Urteil eine Signalwirkung für Arbeitgeber hat?
Michael Felser: Jetzt wird es der letzte verstanden haben, nachdem zuvor die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für etwas Verwirrung gesorgt hat. Bereits vor dem Emmely-Urteil haben viele Arbeitgeber verstanden, dass bei Kündigungen älterer Mitarbeiter wegen Bagatellen zukünftig Zurückhaltung geboten ist. Wer will schon als gnadenloser Chef in der Presse auftauchen? Das Emmely-Urteil ist nur der vorläufige Abschluß einer Entwicklung hin zu einem gerechteren Kündigungsrecht. Hier hat die öffentliche Meinung zum Glück mit einem alten Zopf im Arbeitsrecht Schluss gemacht. Die Juristen selbst hatten sich daran schon so gewöhnt, dass Sie nicht mehr gesehen haben, dass es bei rationaler Betrachtung auf der Hand liegt, Bagatellen erst einmal abzumahnen. Man hat als Arbeitgeber ja auch nichts zu verlieren: Im Wiederholungsfalle, also wenn das Vertrauen nicht wiederhergestellt, sondern erneut enttäuscht wird, gibt es ja dann die berechtigte Kündigung.
Biallo.de: Spekulieren Sie mal: Wäre ohne die große mediale Aufmerksamkeit bei "Bagatellkündigungen" dieses Urteil möglich gewesen?
Michael Felser: Nein, sicher nicht so schnell wie es jetzt passiert ist. Ich glaube aber, dass es auch ein Wechsel der Richtergeneration ist, die nicht so gnadenlos urteilen, wie dies Juristen alten Schlages getan haben, sondern die die auf betriebsautoritären Vorstellungen beruhende Rechtsprechung mit einem guten Gefühl für Verhältnismäßigkeit neu justieren.