
Rechtsanwalt Michael Felser begrüßt das "Emmely"-Urteil
Der Arbeitsrechtler Michael Felser, Rechtsanwalt in Brühl, über sogenannte Bagatellkündigungen im Arbeitsrecht - und wie das "Emmely"-Urteil des Bundesarbeitgerichts sich auswirken wird.
Biallo.de: Sind Sie froh, dass "Emmely" wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren darf?
Michael Felser: Wer nicht, darf man angesichts der Meinungswelle, die ihr sicher Kraft gegeben hat, diesen Prozeß bis in die dritte Instanz durchzustehen, sicher fragen. Emmely hätte ja bei einem anderen Arbeitgeber wegen der Vorwürfe und ihres Bekanntheitsgrades kaum noch eine Chance auf Einstellung.
Biallo.de: Wie beurteilen Sie die BAG-Entscheidung zu sogenannten Bagatellkündigungen: Bedeutet sie eine Trendwende hin zu noch mehr Einzelfallkriterien?
Michael Felser: Die Rechtsprechung wird zukünftig die extrem wichtige Interessenabwägung ernster nehmen. Bisher haben die Gerichte die sozialen Aspekte und eine lange Betriebszugehörigkeit eher lieblos abgehakt und Bagatellkündigungen bei der ersten Verfehlung durchgewunken. Das wird sich zukünftig ändern. Reaktionen des Arbeitgebers auf Verfehlungen werden verhältnismäßig sein müssen. Der Vorrang der Abmahnung vor der Kündigung wird sich durchsetzen. Die Kündigung als Sanktion ist damit endgültig ad acta gelegt, die Gerichte werden ab sofort intensiver darüber nachdenken, ob die Prognose für die zukünftige Zusammenarbeit wirklich so negativ ist, wie die Unternehmen das gerne darstellen. Insgesamt wird es bei Kündigungen zukünftig weniger willkürlich zugehen, die Rechtsprechung wird nachvollziehbarer werden. Auch der normale Mensch wird die Urteile dann besser verstehen.