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07.12.2011 10:27

Fünf Fragen an: Wolfgang Spitz (Inkassoverband)

"Ergebnisse sind nicht repräsentativ"

von
Der Präsident des Inkassoverbandes BDIU über eine aktuelle Untersuchung von Verbraucherschützern - und welche Folgerungen daraus zu ziehen sind.
Fünf Fragen an: Wolfgang Spitz
Wolfgang Spitz, Vorsitzender des Inkassoverbandes BDIU
biallo.de: Von 116 Inkassounternehmen, über die knapp 4100 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen vorlagen, sind 49 in Ihrem Verband BDIU organisiert. Ein unglücklicher Zufall?

Wolfgang Spitz:
Zunächst: Der BDIU hat eine eigene Beschwerdeabteilung, an die sich Verbraucher mit Fragen zur Inkassosachbearbeitung eines Mitgliedsunternehmens wenden können. Jeden einzelnen Fall prüfen wir sorgfältig und fordern unsere Mitgliedsunternehmen zu einer Stellungnahme auf. Meistens lassen sich so Unklarheiten zur Inkassosachbearbeitung zeitnah und für beide Seiten zufriedenstellend klären. Beschwerden haben ganz unterschiedliche Ursachen, sie bedeuten nicht automatisch, dass das betroffene Unternehmen unseriös arbeiten würde.

Wenn wir nun die Auswertung der Verbraucherzentralen betrachten, tauchen hier 49 BDIU-Mitgliedsunternehmen auf. Insgesamt betreffen nur etwa ein Zehntel aller Beschwerden unsere Mitglieder. Ohne Kenntnis der dahinterstehenden Fälle können wir hier keine genauere Bewertung vornehmen. Wir wissen schlicht nicht, ob die genannten Einwände berechtigt sind oder nicht.

Im Übrigen ist die Auswertung der Verbraucherzentralen nicht repräsentativ. Unsere Mitgliedsunternehmen betreuen rund 500.000 Auftraggeber und haben ein Vielfaches dieser Zahl an Inkassofällen pro Jahr. Fast alle davon werden völlig beanstandungsfrei durchgeführt. Dieser Hinweis sei mir in diesem Zusammenhang gestattet.

biallo.de Sie fordern wirkungsvollere Instrumente für Behörden bei der Aufsicht von Inkassounternehmen. Welche wären denn das?

Spitz: Das Rechtsdienstleistungsgesetz sieht vor, dass in Fällen von „dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistung zum Nachteil des Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs“ eine Inkassoregistrierung widerrufen werden kann. Diese sehr harte Maßnahme wird in der Praxis nur selten ergriffen. Besser wäre ein abgestuftes Vorgehen: Wenn etwa ein Unternehmen unberechtigte Forderungen aus sogenannten Internetabofallen einzieht, sollten Behörden dem Unternehmen Auflagen erteilen und es bei Verstoß gegebenenfalls mit einer Geldbuße sanktionieren und bei weiteren Verstößen dann schließlich die Registrierung widerrufen. In der Auswertung der Verbraucherzentralen stammen 81 Prozent der beanstandeten Forderungen aus Abofallen und Gewinnspielen. Der Geschäftszweck der Unternehmen mit den meisten Beschwerdefällen scheint ausschließlich in dem Einziehen solcher Forderungen zu bestehen. Eine funktionierende Aufsicht hätte dieses Treiben längst unterbinden können.
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biallo.de: Knapp 85 Prozent der Forderungen, die in dieser Studie untersucht wurden, waren unberechtigt. Können Sie ausschließen, dass es sich dabei um systematisches Vorgehen handelt?

Spitz: Die Frage müssten Sie an die Unternehmen richten, die hier mit den meisten Beschwerdefällen genannt werden. Unsere Position ist klar: Seriöse Inkassounternehmen prüfen Forderungen, bevor sie sie geltend machen. Wenn sie Zweifel an der Schlüssigkeit von Forderungen haben, geben sie den Auftrag wieder zurück. Das ist der eindeutige Verhaltenskodex des BDIU, dem sich unsere Mitgliedsunternehmen unterworfen haben. Wir sagen unmissverständlich: Kein Inkasso für Abzocker.

biallo.de: Warum hat sich der BDIU mit seiner Vorgabe, seriös zu arbeiten und die Berechtigung einer Forderung zu überprüfen, bei den von der Untersuchung erfassten Mitgliedunternehmen nicht durchsetzen können?

Spitz:
Widerspruch: Wir haben uns durchgesetzt und stellen das immer wieder unter Beweis! Sie sagen selbst: 85 Prozent der untersuchten Forderungen werden als unberechtigt bewertet, das ist die eine Zahl. Eine andere Zahl aus der Studie ist, dass nur gut ein Zehntel der eingegangenen Beschwerden BDIU-Mitglieder betreffen. Hier muss es keine Schnittmenge geben. Wir können das derzeit nicht überprüfen, da wir die beanstandeten Forderungen nicht vorliegen haben. Außerdem: Viele der BDIU-Unternehmen, die von den Verbraucherzentralen nun genannt werden, haben zum Beispiel regionale Verkehrsverbünde als Auftraggeber mit zum Teil mehreren tausend oder zehntausend Inkassoaufträgen pro Jahr. Wenn Inkassounternehmen Schwarzfahrer anschreiben, gibt es hier immer auch den einen oder anderen, der sich über ein solches Inkassoschreiben beschwert, und das aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Ärgerlich dagegen ist es, dass unter den Top Ten der Unternehmen auch ein BDIU-Mitglied ist, dessen Beschwerden alle auf einen bestimmten Auftraggeber zurückgehen. Dieser Fall ist uns schon seit August bekannt. Unser Mitglied hat damals innerhalb weniger Tage die Zusammenarbeit mit diesem Auftraggeber beendet und sich bei den angeschriebenen Verbrauchern entschuldigt. Das zeigt, dass unsere BDIU-interne Aufsicht durchaus funktioniert.

biallo.de: Was können Inkassounternehmen besser als spezialisierte Rechtsanwälte?

Spitz:
Üblicherweise beschränkt sich die vorgerichtliche Rechtsanwaltstätigkeit auf das Versenden einer schriftlichen Zahlungsaufforderung, um dann zügig in das gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren überzugehen. Inkassounternehmen sind insbesondere in der vorgerichtlichen Phase hartnäckiger und daher auch häufiger erfolgreicher, beschränkt sich ihre Tätigkeit doch nicht alleine auf Forderungsschreiben. Ihr Fokus liegt vielmehr auf einer direkten, meist auch telefonischen Ansprache des Schuldners. Einige Inkassounternehmen unterhalten zudem einen Außendienst. Ferner holen sie Bonitätsauskünfte zum Schuldner ein und führen weitergehende Recherchen durch. Der Auftraggeber erfährt frühzeitig, ob sein Kunde im Schuldnerverzeichnis mit einer eidesstattlichen Versicherung oder gar mit einem Haftbefehl vermerkt ist. Bei aussichtslosen Fällen müssen Gläubiger so nicht noch tiefer in die Tasche greifen. Es gilt der Grundsatz: Kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen.
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