15 Prozent der deutschen Sparer entrichten unnötig Steuern auf Zinseinnahmen, weil sie für ihre Geldanlagen keinen
Freistellungsauftrag erteilt haben. Das zeigte eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Bank of Scotland. Mit 29 Prozent ist der Anteil jüngerer Menschen zwischen 18 und 29 Jahren, die keinen Freistellungsauftrag eingerichtet haben, besonders groß. „Jedem Sparer steht ein Freibetrag von 801 Euro zu, für den keine Steuern fällig werden“, so Bertil Bos, Managing Director der Bank of Scotland in Deutschland. Um Steuergeschenke zu vermeiden, sollten Inhaber von Tages- und Festgeldkonten sowie Betreiber von Bank- und Fondssparplänen ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Die Freistellung sei das effizienteste Mittel zur Steuerersparnis.
Freistellungsauftrag jederzeit ändern
Die Einrichtung des Freistellungsauftrages ist jederzeit möglich und funktioniert heute bei vielen Banken problemlos über das Internet. Ist das Vermögen auf mehrere Geldinstitute verteilt, sollte man jedem Geldhaus einen Freistellungsauftrag in Höhe der zu erwartenden Kapitalerträge erteilen. Die Höhe des freigestellten Betrags lässt sich jederzeit verändern. „Dies kann nötig sein, wenn man zum Beispiel Geld zwischen Banken umschichtet oder wenn die Kapitalerträge höher ausfallen als gedacht“, sagt Patrick Herwarth von der ING-Diba. So können Zinsanhebungen bei variablen Sparanlagen, etwa bei
Tagesgeldern, den Ertrag vergrößern und unter Umständen Änderungen des Freistellungsauftrags erforderlich machen.