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Unwirksame AGB begründen keine Zahlungspflicht

Zwar war die Preisangabe in den AGB enthalten, dies hielt das Frankfurter Landgericht aber für unzureichend. Denn dort könnten „keine Regelungen wirksam vereinbart werden, die unangemessen oder überraschend sind“. Zudem sei mit dem Hinweis auf die AGB kein Hinweis erfolgt, dass der Nutzer einen entgeltlichen Vertrag abschließe. Die AGB verstießen damit gegen den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben und benachteiligten Nutzer unangemessen. Denn üblicherweise entstehe ein Vergütungsanspruch erst nach Erbringung einer Dienstleistung. Davon wurde in den AGB abgewichen, wofür es aber keinen sachlich berechtigten Grund gab. Die entsprechende Klausel war daher unwirksam. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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Dennoch sollten Verbraucher, die vom Betreiber der Seite Outlets.de oder einer der anderen von Verbraucherschützern oder in Internetforen als Nutzlosseiten bezeichneten Internetseiten gemahnt werden (zu solchen Unternehmen gibt es eine Liste der Verbraucherzentralen), das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages bestreiten. Unbedingt handeln sollte man, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt, was in der Regel ausbleibt.

Oft werden Inkassobüros für das Betreiben angeblicher Forderungen eingeschaltet, wie etwa das der Münchner Rechtsanwältin Katja Günther, gegen die als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement aus dem Kollegenkreis Strafanzeige erstattet wurde. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat Ende Juli die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München mit dem Verdacht des versuchten Betruges begründet. Dem Verband lägen zahlreiche Beschwerden gegen Günther vor, da sie offenbar unberechtigte Forderungen aus Abofallen zu realisieren versuche.

VZBV fordert entschiedeneres Handeln

"Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher", sagt Martin Madej, Rechtsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen trotz des Erfolgs vor dem Frankfurter Landgericht. Er fordert neben dem Einschreiten der Politik ein konsequenteres Vorgehen der Staatsanwaltschaften.

Auch andere Institutionen behandeln das Thema Internetabzocke nur schleppend. Neben Günther ist auch der Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank ins Visier von zu Unrecht unter Druck gesetzten Verbrauchern geraten, die ihn angezeigt haben und auch bei der Rechtsanwaltskammer Beschwerden gegen ihn eingereicht haben. Die zuständige Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat aber bereits im Frühjahr auf Nachfrage von biallo.de auf den Ausgang staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen verwiesen, bevor Maßnahmen gegen den Anwalt eingeleitet würden.
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Internetabzocke
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Leserkommentare
07.01.2011 14:11 Uhr - von E.Fuchs
Abzocke outlets.de
Hallo Leute, habe auch so ein Schreiben bekommen, von der Deutschen Zentral Inkasso aus berlin. plus ein Gerichtsurteil aus Witten, wo eine Klage abgewiesen wurde. Ich hatte mich angemeldet aber nicht die email mit dem Bestätigungslink angeklickt. Aber dennoch kam die Rechnung und dann das Inkasso. Ich habe bisher nicht reagiert, ist doch ok so, oder? Gruss Fuchs
21.12.2010 05:49 Uhr - von UweErich
Liebe Mette Kramer
Hallo, da ihr Hinweis auf "unrechtmäßige Bereicherung" offensichchtlich Wirkung gezeigt hat, würde ich gern mehr dazu erfahren. Ist das möglich? Ich hoffe die Redaktion gibt Ihnen meine Email frei oder schickt mir Ihre. zanthoff@gmx.de Danke im Voraus Gruß Uwe Erich
20.12.2010 20:57 Uhr - von UweErich
Outlets.de
Ich bin ebenfall bei outlets reigerasselt. Hatte zwar eine Anmeldung abgeschickt, aber sofort nach Erhalt der Rechnung (im Voraus) geschrieben, dass ich Einspruch einlege und diesen Dienst so nicht wünsche. Nach der Sendung habe ich Hoffnung geschöpft. Mit Datum 10.12.10 fahren die outlets aber harte Geschütze auf! Die Deutsche Zentral Inkasso mit Sitz in Berlin fordert mich auf 153,51€ (Grundforderung war 96,- €) zu zahlen. Sie schicken die Kopie einer Klage zu ihren Gunsten gleich mal mit: Amtsgericht Witten 2 C 585/10 . Hier wird die Klage gegen die IContent GmbH abgewiesen. Jetzt wird guter Rat nötig sein. Soll man das DIng weiter aussitzen????? Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar!
03.11.2010 11:25 Uhr - von Wilma
Outlets .de
Ich bin auch auf Outlets reingefallen. Gestern 02.11.2010 kam in Akte 2010 ein Bericht. Früher Fabriken.de,oder auch Rezepte .de, jetzt outlets.de. Geschäftsführer wieder Thomas Franko mit Firmensitz in Frankfurt Opfer die gezahlt hatten haben einen Strafantrag gestell, das Geld wurde Eingefroren und an die Opfer die sich gemeldet hatten zurückgezahlt. Der Beitrag ist auch unter Google anzusehen (von 2009). Also nicht ZAHLEN sondern aussitzen. Verbraucherzentrale hat Musterbriefe und hilft weiter.
09.09.2010 12:30 Uhr - von Roswitha
Mahnbrief
Habe heute von Outlett eine Mahnung bekommen über101,- Euro bekommen ich habe mich mal regestriert bei denen aber sofort danach geschrieben per Mail das ich kündige habe aber natürlich nichts mehr gehört bis vor zwei tage eine Mail da war mit einer Mahnung und heute per Post. Frage was passiert wenn ich nicht zahle? Dürfen die mir ein Inkasso ins Haus schicken? Muss ich vor Gericht? Was kann im schlimmsten Fall passieren?
08.09.2010 11:25 Uhr - von Susanne
Outlet.de
Hallo Rosemaria, wieso mußtest du die Kosten zahlen? Hast du bereits ein gerichtliches Mahnverfahren gehabt, oder nur vom Inkassounternehmen Drohungen erhalten?
08.09.2010 09:07 Uhr - von Rosemaria
Reingefallen
Leider bin ich reingefallen, ich musste mit Vorgerichtliche Kosten 140.-Euro zahlen. Gehe zur Verbrauche Zentrale und versuche ich mein Geld zurück bekommen.
07.09.2010 21:59 Uhr - von Gudrun Boos
Fa..IContent GmbH.Ffm.
Schließe mich Bartholomä an, habe auch bezahlt und dann gekündigt und noch immer keine antwort erhalten.
07.09.2010 19:14 Uhr - von Mette Kramer
Bereicherung durch Betrug
Hallo und guten Abend, auch ich bin auf OUTLET hereingefallen. Als die erste Zahlungsaufforderung kam, habe ich dieser widersprochen. Bald darauf kam eine Mahnung mit juritischer Androhung. Ich antwortete, dass ich ebenfalls juristisch gegen OUTLET vorgehen werde, falls diese auf ihrem vermeintlichen Recht eines nicht vorhandenen Vertrages bestehen sollten. Habe auch der Inkassofirma energisch widersprochen und auf den juristisch unzulässigen Faktor der „ungerechtfertigten Bereicherung“ hingewiesen. Darauf hin hörte ich nichts mehr. Mette Kramer
07.09.2010 18:11 Uhr - von La-Velevski
Abzocke
bin ebenfalls darauf reingefallen, habe jedoch durch andere Seiten im web gelesen dass alles nur eine Abzocke ist und somit alle mails ignoriert.
31.08.2010 05:27 Uhr - von SybilleMa
Internetabzocke
Schließe mich Beate Kroll an!!
30.08.2010 19:42 Uhr - von Bartholomä
Fa. IContent GmbH. Ffm.
Hallo, auch bin auf diese Anzeige herein gefallen. Wollte im Internet nur mal sehen, was geboten wird. Habe dann nach ca. 3 Wochen eine Re. über 96,-- Euro erhalten weil ich nicht innerhalb von 14 Tagewn von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht habe.Auf meine Kündigung habe ich bis heute noch keine Antwort.erhalten. Kann ich auf Grund dieses Urteils davon ausgehen, dass ich die Gebühr für das 2. Jahr nicht bezahlen muß. Was muß ich unternehmen?
30.08.2010 18:17 Uhr - von Beate Kroll
Klasse!
...na endlich!! Danke den Gerichten!!
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