Dennoch sollten Verbraucher, die vom Betreiber der Seite Outlets.de oder einer der anderen von Verbraucherschützern oder in Internetforen als Nutzlosseiten bezeichneten Internetseiten gemahnt werden (zu solchen Unternehmen gibt es eine
Liste der Verbraucherzentralen), das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages bestreiten. Unbedingt handeln sollte man, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt, was in der Regel ausbleibt.
Oft werden Inkassobüros für das Betreiben angeblicher Forderungen eingeschaltet, wie etwa das der Münchner Rechtsanwältin Katja Günther, gegen die als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement aus dem Kollegenkreis Strafanzeige erstattet wurde. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat Ende Juli die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München mit dem Verdacht des versuchten Betruges begründet. Dem Verband lägen zahlreiche Beschwerden gegen Günther vor, da sie offenbar unberechtigte Forderungen aus Abofallen zu realisieren versuche.
VZBV fordert entschiedeneres Handeln
"Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher", sagt Martin Madej, Rechtsexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen trotz des Erfolgs vor dem Frankfurter Landgericht. Er fordert neben dem Einschreiten der Politik ein konsequenteres Vorgehen der Staatsanwaltschaften.
Auch andere Institutionen behandeln das Thema Internetabzocke nur schleppend. Neben Günther ist auch der Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank ins Visier von zu Unrecht unter Druck gesetzten Verbrauchern geraten, die ihn angezeigt haben und auch bei der Rechtsanwaltskammer Beschwerden gegen ihn eingereicht haben. Die zuständige Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat aber bereits im Frühjahr auf Nachfrage von biallo.de auf den Ausgang staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen verwiesen, bevor Maßnahmen gegen den Anwalt eingeleitet würden.