Internetabzocke
Abkassierer stützen sich zumeist auf unwirksame Verträge
26.08.2010 10:27
Von Marcus Preu
Im Internet einkaufen kann teuer werden
Erneuter Dämpfer für Internetabzocker: Der Anbieter einer Internetseite, auf der „Outlets“, also Fabrikverkäufe, nachgewiesen werden, muss die Kosten für die Nutzung der Seite deutlich machen und hat es zu unterlassen, Verbraucher in Kostenfallen zu locken. Dies hat das Landgericht Frankfurt/Main auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden.
Von Nutzern der Seite www.outlets.de, die sich dort angemeldet haben, hat deren Beitreiber eine Jahresgebühr von 96 Euro gefordert, da es angeblich zu einer vertraglichen Bindung von zwei Jahren gekommen sei. Folglich sahen sich zahlreiche Nutzer mit Forderungen von 192 Euro konfrontiert, die in der Regel durch Mahnkosten weiter anwachsen.
Die Besucher dieser Seite seien auf die Kosten hingewiesen worden und hatten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert, argumentierte das beklagte Unternehmen. Dabei handelt es sich um eine gängige Argumentation von Anbietern solcher Seiten.
Verstoß gegen Preisangabenverordnung
Dem schlossen sich die Frankfurter Richter allerdings nicht an (Aktenzeichen: 2-03 O 556/09). Sie hielten die Preisangabe für unzureichend, da sie nicht leicht erkennbar war. Sie war unter der allgemeinen Überschrift „Informationen“ in einem längeren Satz untergebracht, ohne dass der Preis für die Nutzung deutlich hervorgehoben wurde. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
Auch die Tatsache, dass persönliche Angaben in der Anmeldemaske abgefragt wurden, sprach nicht für den Seitenbetreiber – die in Frankfurt ansässige Icontent GmbH –, da er die Anmeldung mit einem Gewinnspiel verknüpft hatte und der durchschnittliche Nutzer deshalb nicht von vorneherein habe misstrauisch werden müssen, so das Gericht.
Internetabzocke
Seite 1: Abkassierer stützen sich zumeist auf unwirksame Verträge
07.01.2011 14:11 Uhr
E.Fuchs: Abzocke outlets.de
Hallo Leute, habe auch so ein Schreiben bekommen, von der Deutschen Zentral Inkasso aus berlin. plus ein Gerichtsurteil aus Witten, wo eine Klage abgewiesen wurde. Ich hatte mich angemeldet aber nicht die email mit dem Bestätigungslink angeklickt. Aber dennoch kam die Rechnung und dann das Inkasso. Ich habe bisher nicht reagiert, ist doch ok so, oder?
Gruss Fuchs
21.12.2010 05:49 Uhr
UweErich: Liebe Mette Kramer
Hallo,
da ihr Hinweis auf "unrechtmäßige Bereicherung" offensichchtlich Wirkung gezeigt hat, würde ich gern mehr dazu erfahren. Ist das möglich? Ich hoffe die Redaktion gibt Ihnen meine Email frei oder schickt mir Ihre. zanthoff@gmx.de
Danke im Voraus
Gruß Uwe Erich
20.12.2010 20:57 Uhr
UweErich: Outlets.de
Ich bin ebenfall bei outlets reigerasselt. Hatte zwar eine Anmeldung abgeschickt, aber sofort nach Erhalt der Rechnung (im Voraus) geschrieben, dass ich Einspruch einlege und diesen Dienst so nicht wünsche. Nach der Sendung habe ich Hoffnung geschöpft. Mit Datum 10.12.10 fahren die outlets aber harte Geschütze auf! Die Deutsche Zentral Inkasso mit Sitz in Berlin fordert mich auf 153,51€ (Grundforderung war 96,- €) zu zahlen.
Sie schicken die Kopie einer Klage zu ihren Gunsten gleich mal mit: Amtsgericht Witten 2 C 585/10 . Hier wird die Klage gegen die IContent GmbH abgewiesen.
Jetzt wird guter Rat nötig sein. Soll man das DIng weiter aussitzen?????
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar!
03.11.2010 11:25 Uhr
Wilma: Outlets .de
Ich bin auch auf Outlets reingefallen.
Gestern 02.11.2010 kam in Akte 2010 ein Bericht.
Früher Fabriken.de,oder auch Rezepte .de, jetzt outlets.de. Geschäftsführer wieder Thomas Franko mit Firmensitz in Frankfurt Opfer die gezahlt hatten haben einen Strafantrag gestell, das Geld wurde Eingefroren und an die Opfer die sich gemeldet hatten zurückgezahlt.
Der Beitrag ist auch unter Google anzusehen (von 2009). Also nicht ZAHLEN sondern aussitzen. Verbraucherzentrale hat Musterbriefe und hilft weiter.
09.09.2010 12:30 Uhr
Roswitha: Mahnbrief
Habe heute von Outlett eine Mahnung bekommen über101,- Euro bekommen ich habe mich mal regestriert bei denen aber sofort danach geschrieben per Mail das ich kündige habe aber natürlich nichts mehr gehört bis vor zwei tage eine Mail da war mit einer Mahnung und heute per Post. Frage was passiert wenn ich nicht zahle? Dürfen die mir ein Inkasso ins Haus schicken? Muss ich vor Gericht? Was kann im schlimmsten Fall passieren?
08.09.2010 11:25 Uhr
Susanne: Outlet.de
Hallo Rosemaria, wieso mußtest du die Kosten zahlen? Hast du bereits ein gerichtliches Mahnverfahren gehabt, oder nur vom Inkassounternehmen Drohungen erhalten?
08.09.2010 09:07 Uhr
Rosemaria: Reingefallen
Leider bin ich reingefallen, ich musste mit Vorgerichtliche Kosten 140.-Euro zahlen. Gehe zur Verbrauche Zentrale und versuche ich mein Geld zurück bekommen.
07.09.2010 21:59 Uhr
Gudrun Boos: Fa..IContent GmbH.Ffm.
Schließe mich Bartholomä an, habe auch bezahlt und dann gekündigt und noch immer keine antwort erhalten.
07.09.2010 19:14 Uhr
Mette Kramer: Bereicherung durch Betrug
Hallo und guten Abend,
auch ich bin auf OUTLET hereingefallen. Als die erste Zahlungsaufforderung kam, habe ich dieser widersprochen. Bald darauf kam eine Mahnung mit juritischer Androhung. Ich antwortete, dass ich ebenfalls juristisch gegen OUTLET vorgehen werde, falls diese auf ihrem vermeintlichen Recht eines nicht vorhandenen Vertrages bestehen sollten. Habe auch der Inkassofirma energisch widersprochen und auf den juristisch unzulässigen Faktor der „ungerechtfertigten Bereicherung“ hingewiesen. Darauf hin hörte ich nichts mehr.
Mette Kramer
07.09.2010 18:11 Uhr
La-Velevski: Abzocke
bin ebenfalls darauf reingefallen, habe jedoch durch andere Seiten im web gelesen dass alles nur eine Abzocke ist und somit alle mails ignoriert.
31.08.2010 05:27 Uhr
SybilleMa: Internetabzocke
Schließe mich Beate Kroll an!!
30.08.2010 19:42 Uhr
Bartholomä: Fa. IContent GmbH. Ffm.
Hallo, auch bin auf diese Anzeige herein gefallen. Wollte im Internet nur mal sehen, was geboten wird.
Habe dann nach ca. 3 Wochen eine Re. über 96,-- Euro erhalten weil ich nicht innerhalb von 14 Tagewn von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht habe.Auf meine Kündigung habe ich bis heute noch keine Antwort.erhalten. Kann ich auf Grund dieses Urteils davon ausgehen, dass ich die Gebühr für das 2. Jahr nicht bezahlen muß. Was muß ich unternehmen?
30.08.2010 18:17 Uhr
Beate Kroll: Klasse!
...na endlich!! Danke den Gerichten!!