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10.07.2011 10:37

Jobbende Rentner

Neun Antworten zum Hinzuverdienst

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Gut 1,3 Millionen Minijobber sind derzeit über 60 Jahre alt, 800.000 von ihnen sogar schon über 65 Jahre - Tendenz steigend. Das zeigt die Übersicht der Minijobzentrale über das erste Quartal 2011. Altersarbeit nimmt in Deutschland also zu. Was ist erlaubt, ohne dass die Rente gekürzt wird?
Jobbende Rentner Neun Antworten zum Hinzuverdienst finanzportal Biallo.de
So mancher Rentner muss zu seiner Rente etwas hinzuverdienen
Spielt das Alter eine Rolle für den erlaubten Hinzuverdienst?

Ja. Entscheidend ist derzeit noch die 65-Jahres-Grenze. 17,5 Millionen Altersrentner gab es Ende 2010. Rund die Hälfte von ihnen war über 65. Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. Für die übrigen knapp neun Millionen Altersrentner, die das Regelrentenalter von 65 noch nicht erreicht haben, ist bei 400 Euro Hinzuverdienst derzeit das Ende der Fahnenstange erreicht.

Bleibt es denn beim Hinzuverdienst bei der Altersgrenze von 65 Jahren?

Nein. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird ab dem Jahr 2012 schrittweise angepasst. Und auch die Hinzuverdienstregeln sind ans Regelrentenalter geknüpft. Das liegt derzeit – 2011 – noch bei 65 Jahren. Aber 2012 steigt es auf 65 Jahre und einen Monat und in den folgenden Jahren ebenfalls jeweils um einen Monat. Das bedeutet dann für 2012: Erst wer 65 Jahre und einen Monat alt ist, darf unbegrenzt hinzu verdienen.
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Und was gilt für Altersrentner, die die reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht haben? wird?

Ein 400-Euro-Job ist für die Betroffenen unschädlich. Diesen Betrag dürfen die Betroffenen also „brutto für netto“ jeden Monat verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. In zwei Monaten pro Jahr ist ein Hinzuverdienst bis zu 800 Euro möglich, ohne den Rentenbezug zu gefährden. Das Gleiche gilt für diejenigen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.

Was passiert, wenn der Hinzuverdienst höher ist als 400 Euro?

Dann wird die Rente gekürzt – und zwar in jedem Fall um ein Drittel. Dies gilt selbst dann, wenn die 400-Euro-Grenze nur geringfügig überschritten wird. Beispiel: Ein Altersrentner, der 1.200 Euro als vorgezogenes Altersruhegeld erhält und drei Monate lang nebenher 401 Euro verdient, erhält nur noch eine sogenannte Teilrente – und zwar in diesem Fall eine Zwei-Drittel-Rente. Er bekommt also statt 1.200 nur noch 800 Euro ausgezahlt – so lange wie er die „zu hohen“ Arbeitseinkünfte erhält.
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Wird die Rente immer um ein Drittel gekürzt?

Nein. Je nachdem, wie hoch das Nebeneinkommen ausfällt, wird die Rente möglicherweise sogar halbiert, auf ein Drittel zusammengestrichen oder ganz gestrichen. Wie viel man genau hinzuverdienen darf, wenn man wenigstens die halbe oder die Drittel-Rente erhalten will, kann man sich bei der Rentenversicherung ausrechnen lassen. Als Faustregel gilt: Wer einen halben Job ausübt, kann nebenher die halbe Rente erhalten. Wer einen Zwei-Drittel-Job ausübt, für den gibt es nebenher nur ein Drittel der Rente. Diese Bruchteil-Renten nennt man Teilrenten.

Spielen die Teilrenten bislang überhaupt eine Rolle?

Nein. Es gibt derzeit nur etwa 3.000 Rentner, deren Altersruhegeld gekürzt wird, weil sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit monatlichen Einkünften über 400 Euro ausüben. Rentner, die jobben, üben im Regelfall eine geringfügige Beschäftigung aus.

Schaden auch Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte bei der Rente?

Nein. Nur durch Arbeitseinkommen kann die Rente gekürzt werden.

Müssen Rentner von Arbeitseinkünften Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Das kommt darauf an. Von den Einkünften aus einem Minijob bis 400 Euro müssen die Rentner selbst niemals Sozialbeiträge zahlen. Wer mit 65 oder später die reguläre Altersrente erhält, muss keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen – egal wie hoch der Hinzuverdienst ist. Rentner unter 65, die regelmäßig über 400 Euro im Monat verdienen, sind dagegen beitragspflichtig. Die Rentenversicherungsbeiträge, die sie zahlen, erhöhen auch noch ihre weiteren Rentenansprüche.

Und bleibt es bei diesen Regeln?

Erst einmal: Ja. Anfang 2011 haben einige Regierungspolitiker großzügigere Regeln zum Rentner-Hinzuverdienst gefordert. Seitdem ist nichts passiert. Das Bundesarbeitsministerium hat hierzu jedenfalls keine konkreten Pläne.
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