Startseite | RSS | Mobil | Forum | Inhalt | Translate:
Donnerstag, 29.07.2010 22:43 Uhr
Startseite » Recht & Steuern » Kapitalerträge
06.08.2008 08:00 Uhr
 Empfehlen · Kommentieren · Drucken

Kapitalerträge

Der Sparstrumpf ist steuerpflichtig

Von Max Geißler
Zinsen Recht Verbraucherportal Biallo.de
Wer große Geldbeträge nicht zur Bank schafft, sondern daheim verwahrt, der muss trotz ausbleibender Sparzinsen mit Steuerforderungen des Fiskus rechnen, entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Das Abheben großer Geldbeträge ohne Nachweis der Verwendung kann Sparern zum Nachteil gereichen. Die Finanzämter vermuten nicht deklarierte Kapitalerträge und fordern Steuern nach. Im strittigen Fall hatte ein Ehepaar Ende der neunziger Jahre Bargeld in Höhe von 732.000 DM von einem Konto abgehoben. Ursprünglich wollte das Paar damit ein Haus in Spanien erwerben. Aus dem Haustraum wurde jedoch nichts. Die Kläger brachten das Geld aber nicht zurück zur Bank, sondern bewahrten es im eigenen Haus auf und gaben es nach und nach für private Zwecke aus.
Lesen Sie auch

Unterhaltszahlung
Mit den Kindern das letzte Hemd teilen

Verkehrsrecht
Selbst Uhrzeitablesen am Handy verboten

Das Finanzamt wollte dies nicht glauben, sondern vermutete eine „schwarze“ Anlage des Geldes. Die Finanzbeamten schätzten für drei Jahre Kapitaleinkünfte in Höhe von drei Prozent und forderten insgesamt 273.000 DM Steuernachzahlung. Das Ehepaar klagte gegen den Bescheid, hatte aber keinen Erfolg, weil es keine Nachweise über die Verwendung des Geldes erbringen konnte. Das Finanzgericht gab dem Fiskus in der Sache recht, allerdings wurde die Höhe der Steuerforderung noch revidiert (FG Düsseldorf, Az. 9 K 3577/05 E,F).

 
Das Urteil im Volltext finden Sie hier.

.

 

Leserkommentare

Name:
Email:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
24.09.2008 20:30 Uhr
Frager: Rechenprobleme
Noch etwas: Irgendwie komme ich mit der Festsetzung der Steuernachzahlung nicht klar. Wie kann – ausgehend von einem angeblich hinterzogenen Betrag von über 700.000 DM – und einer Berechnung von jeweils 3% Kapitaleinkünften für 3 Jahre eine Nachforderung von 273.000 DM entstehen???? Selbst wenn man noch Strafzinsen (für maximal 10 Jahre) einrechnet...
24.09.2008 20:24 Uhr
Frager: Unklare Beschreibung
Also, möglicherweise ist es der (journalistischen) Straffung zum Opfer gefallen, aber so ganz schlüssig formuliert ist der Artikel nicht. Denn aus dem dargestellten Urteil erschließt sich (in der Kürze) abslut nicht, warum ein Steuerbürger seine Spargroschen nicht zu Hause unterm Kopfkissen aufheben darf. Ohne nähere Detailkenntnisse ihm dann seitens des Finanzamtes gleich Übles (Steuerhinterziehung) zu unterstellen, ist eine rechtsstaatlich reichlich kurz gegriffene Argumentation. Außerdem: Wieso muss der Steuerbürger beweisen, wie und wann er das Geld ausgegeben hat? Und wo sind konkreten "Verdachtsmomente", wonach das Finanzamt annehmen kann, dass hier etwas nicht ganz koscher ist? Nur allein die Tatsache, dass es vielleicht allgemeiner Lebenserfahrung zuwider läuft, wenn jemand zuhause wie einstens Dagobert Duck im privaten Geldspeicher badet, reicht m.E. für eine Verurteilung nicht aus, es sei denn, es kommen andere mit hinreichender Sicherheit nachzuweisende Fakten hinzu (z. Bsp. häufige Auslandsreisen nach Liechtenstein...). Leider ist dem Bericht nicht zu entnehmen, ob es sich um ein bereits rechtskräftiges Urteil handelt oder ob noch Rechtsmittel eingelegt werden können (bzw. schon sind). Das wäre dem "armen" Steuerbürger sicherlich anzuraten.
24.09.2008 16:30 Uhr
sonntag55: Sparstrumpf ist Steuerpflichtig,
Hier sieht man wieder wie der deutsche Staat seine Bürger schröpfen will.Weil die Politiker unfähig sind,die Finanzen richtig einzusetzen-siehe KfW-Bank-350Mill.verschenkt. muß man das Geld woanders herholen.Ich denke ,ich kann mit meinem versteuertes Geld machen was ich will.Das ist mir lt.Grundgesetz zugesichert.Sonst brauchen wir kein Grundgesetz mehr,wenn die Gerichte alles in Frage stellen und zum Schaden des Bürgers entscheiden.
24.09.2008 10:27 Uhr
Biallos-Leser: Aus Finanzamts-Sicht logisch, aus Bürger-Sicht einfach kranke Hirne.
Aus Sicht des Finazamts ist dies logisch: Ohne Ausgabe keine Mehrwertsteuer, die Kontrollmeldungen der Bank laufen auch ins Leere. Beim Todesfall eine Partners kann des Geld am Ende von anderen Ehepartner ohne Erbschaftsteuer verwednet werden. Wird das Geld im Urlaub ausgeben, kassiert der deutsche Fiskus keine Mehrwertsteuer. Die Finanzämter würden doch zu gerne die legitimen Nachfolger der STASI werden. In Westdeutschland hatten sie immer eine Stasi-Ersatzfunktion zur Überwachung der Bürgeraktivitäten. Was zählt da noch das Argument: Ein Bürger darf doch mit seinem Geld machen was er will? Aber die Bürger haben es kapiert. Aus Angst vor der Notenpresse und der Behördenschnüffelei (Finanzamt, Sozailamt, Arbeitsarbentur) auf Girokonten und Depots sind bei der BW-Bank Stuttgart mittlerweile die Krügerrand-Münzen vergriffen. Gold ist wertstabil, vererbbar, übertragbar und die Zentralbank-Noternpresse kann es nicht so einfach nachdrucken.
Foto: ddp-direkt ID:1637
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Kostenloses Girokonto!

Das Willkommenskonto der HypoVereinsbank bietet Ihnen kostenlose Kontoführung und 0,7 % p.a. Guthabenzins bis 1500 €. Sie können an über 22.000 Geldautomaten kostenlos Geld abheben.
Bitte mehr Informationen ...
Anzeige
Festgeld Konditionen
1 Berl. Bau-& Wohnungsg.
2,50 %
2 SWK Süd-West-Kreditbk.
2,20 %
3 Autobank
2,07 %
4 Oyak Anker Bank
2,00 %
5 Ziraat-Bank
2,00 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
Anzeige
Rürup-Rente
Steuerbegünstigt vorsorgen: Die Rürup-Rente der Swiss Life bietet eine garantierte Rente.
Tagesgeld
Jetzt zugreifen: 2,22 % Zinsen (eff.) ab dem ersten Euro bei der Ikano Bank.
Wertpapiere
0 Euro Gebühr, halber Ausgabeaufschlag - das kostenlose Top Depot von Wüstenrot.
Girokonto
50 Euro Aktivierungsprämie! Das Girokonto GiroSkyline der 1822direkt. Nur bis 30.9.2010.
Baufinanzierung
Sichern Sie sich die günstigen Zinsen von ACCEDO.
.
© 2010 Biallo & Team GmbH