Jetzt bereits höheren Betrag eintragen
Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2010 noch nicht abgegeben hat, sollte einfach die höhere Kilometerpauschale bei den Fahrtkosten eintragen, rät der Bund der Steuerzahler. Zwar werde das Finanzamt weiter nur 0,30 Euro gewähren, solange das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden hat. Doch wer gegen diese Entscheidung binnen vier Wochen Einspruch einlegt, bekommt womöglich später einmal Geld zurück – vorausgesetzt, dass das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 1008/11) entscheidet, dass der höhere Satz für alle Steuerzahler gilt.
Wer seine
Steuererklärung für das Jahr 2010 bereits abgegeben hat, hat für 2010 nur dann eine Chance auf einen Nachschlag, wenn er noch keinen rechtskräftigen Bescheid bekommen hat: der Bescheid also entweder noch aussteht, die vierwöchige Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist oder ein bereits aus anderem Grund in Gang gesetztes Einspruchsverfahren läuft. Ist das der Fall, hat der Steuerzahler noch mal Glück: Dann kann er die höhere Kilometerpauschale noch nachträglich per Einspruch geltend machen oder einen bereits laufenden Einspruch – auch nach mehr als vier Wochen noch – um diesen Punkt ergänzen. Ist der Bescheid für 2010 allerdings bereits rechtskräftig, kann der Arbeitnehmer die höhere Pauschale erst für das Jahr 2011 in der Steuererklärung ansetzen.