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30.08.2011 12:01

Kilometerpauschale

Bald 35 Cent pro Kilometer?

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Arbeitnehmer und auch zahlreiche Selbstständige können sich womöglich einen steuerlichen Nachschlag bei den dienstlichen oder betrieblichen Fahrtkosten sichern. Statt der derzeit geltenden Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer sollten sie in ihrer Steuererklärung 35 Cent geltend machen, rät der Bund der Steuerzahler und verweist auf ein seit Mai laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Kilometerpauschale Bald 35 Cent pro Kilometer?
Der Bund der Steuerzahler rät zur Erhöhung der Kilometerpauschale
In dem Verfahren geht es um die steuerliche Begünstigung von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes. Während Arbeitnehmer für dienstliche Fahrten mit dem Privatauto trotz der gestiegenen Benzinpreise nur 30 Cent pro Kilometer steuerfrei erstattet bekommen, sind es bei Angestellten im öffentlichen Dienst bis zu 35 Cent pro gefahrenem Kilometer. Die Verfassungsrichter müssen nun darüber urteilen, ob diese ungleiche steuerliche Behandlung verfassungsgemäß ist oder ob der höhere Pauschalbetrag pro Kilometer auch allen übrigen Steuerzahlern zusteht, die dienstliche oder betriebliche Fahrten mit dem eigenen Auto steuerlich geltend machen.
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Jetzt bereits höheren Betrag eintragen

Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2010 noch nicht abgegeben hat, sollte einfach die höhere Kilometerpauschale bei den Fahrtkosten eintragen, rät der Bund der Steuerzahler. Zwar werde das Finanzamt weiter nur 0,30 Euro gewähren, solange das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden hat. Doch wer gegen diese Entscheidung binnen vier Wochen Einspruch einlegt, bekommt womöglich später einmal Geld zurück – vorausgesetzt, dass das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 1008/11) entscheidet, dass der höhere Satz für alle Steuerzahler gilt.

Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2010 bereits abgegeben hat, hat für 2010 nur dann eine Chance auf einen Nachschlag, wenn er noch keinen rechtskräftigen Bescheid bekommen hat: der Bescheid also entweder noch aussteht, die vierwöchige Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist oder ein bereits aus anderem Grund in Gang gesetztes Einspruchsverfahren läuft. Ist das der Fall, hat der Steuerzahler noch mal Glück: Dann kann er die höhere Kilometerpauschale noch nachträglich per Einspruch geltend machen oder einen bereits laufenden Einspruch – auch nach mehr als vier Wochen noch – um diesen Punkt ergänzen. Ist der Bescheid für 2010 allerdings bereits rechtskräftig, kann der Arbeitnehmer die höhere Pauschale erst für das Jahr 2011 in der Steuererklärung ansetzen.
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Leserkommentare
01.09.2011 15:04 Uhr - von Redaktion biallo.de
Redaktion @ Beamter
Vielen Dank für den Hinweis, aber laut mehrerer Quellen – u.a. dem Bund der Steuerzahler – ist von Angestellten im öffentlichen Dienst UND Beamten die Rede. In der Tat geht es hier um die Kilometerpauschale – von der Pendlerpauschale ist im Artikel keine Rede.
01.09.2011 11:11 Uhr - von Beamter
Verzehrte Darstellung
Schlecht recherchierte Artikel, Schade. Hier werden mal wieder Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte in einen Topf geschmissen. Auch geht es hier nur um die Kilometerpauschale, die einzelne Bundesländer als Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen.
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