Startseite | RSS | Mobil | Inhalt |
Mittwoch, 23.05.2012 09:59 Uhr
Newsletter:
Suche:
Biallo.de - Das Verbraucherportal für private Finanzen
Artikel bewerten:
Startseite > Recht & Steuern > Krankentagegeldversicherung:
auf Facebook teilen
Twittern
18.02.2009 08:00

Krankentagegeldversicherung

Keine Einstandspflicht bei Berufsunfähigkeit

von
Arbeitsunfähigkeit Berufsunfähigkeit Private Krankenversicherung Verbraucherportal Biallo.de
Ob ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig oder schon berufsunfähig ist, beschäftigt des öfteren die Gerichte. Denn damit verknüpft ist die Frage nach dem Krankentagegeldanspruch von privat Krankenversicherten. Denn bei Berufsunfähigkeit gibt es kein Krankentagegeld mehr. Das Oberlandesgericht Koblenz hat hierzu eine Abgrenzung getroffen.
Im zu entscheidenden Fall war der Versicherte – ein Trockenbauer – nach Leistenbrüchen und verschiedenen Leistenoperationen seit 1999 arbeitsunfähig geschrieben und erhielt ein tägliches Krankentagegeld in Höhe von 71,58 Euro. Anfang 2006 stellte der private Krankenversicherer die Zahlung ein und erhielt dafür Recht vom Oberlandesgericht Koblenz, das damit zu einem anderen Ergebnis als die Vorinstanz kam.
Lesen Sie auch:

Nebentätigkeiten
Steuerfreies Geld als Bonbon vom Finanzamt

Arbeitsrecht
Kinderfreundliche Arbeitszeit kein Muss

Dauerhaft berufsunfähig - Versicherung muss nicht zahlen

Wegen der langen Erkrankung dränge sich der Verdacht auf, dass der Versicherte tatsächlich berufsunfähig ist. Und bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit müsse die Versicherung nicht zahlen. Berufsunfähigkeit liege vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf „auf nicht absehbare Zeit mehr als zu 50 Prozent erwerbsunfähig“ sei.
Jetzt Angebote vergleichen

Berufsunfähigkeit
Finanzielle Sicherheit im Fall der Fälle - hier können Sie Ihr individuelles Angebot anfordern

Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam

Nach dem Urteil ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die Berufsunfähigkeit auch ärztlich festgestellt sein muss. Vielmehr könnten auch bloße Indizien genügen, um die Einstellung der Zahlungen zu rechtfertigen (Aktenzeichen: 10 U 618/08). Erwerbstätige sollten auch wegen dieser Rechtsprechung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen. Erwerbstätige sollten auch wegen dieser Rechtsprechung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Abschicken
Foto: Martina Taylor - Fotolia.com ID:2144
Nach oben
Anzeige

Biallo präsentiert

Anzeige
Schutz bei Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, aber mit der erstklassigen Vorsorge der HUK24 nicht so hart!

Jetzt Angebot berechnen ...
Anzeige

Recht kritisch von Marcus Preu

Marcus PreuSie sind auf großer Eroberungsfahrt – die Piraten. In NRW sind sie, trotz des Mutes zur inhaltlichen Lücke, mit 7,8 Prozent in den Landtag eingezogen. Und dies trotz eines fragwürdigen Verhältnisses zum Rechtsstaat. ... mehr

Festgeld Konditionen

1 MoneYou
2,95 %
2 VTB Direktbank
2,80 %
3 Deniz-Bank
2,70 %
4 Bank of Scotland
2,60 %
5 Isbank
2,50 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH