Das Parlament gab am Freitag grünes Licht, damit der Kranken- und Pflegeaufwand ab 2010 in voller Höhe als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden kann. Wer weitere Vorsorgeaufwendungen absetzen möchte, kann alternativ bis zur Höchstgrenze von 1.900 Euro (Selbstständige 2.500 Euro) Versicherungsbeiträge geltend machen.
Die Deckelung der Gesamtausgaben kann sich besonders für Geringverdiener lohnen: Sie werden Beiträge zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen können, solange der neue Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nicht durch den Kranken- und Pflegekassenbeitrag ausgeschöpft ist. Die Höchstgrenzen wurden um 400 Euro angehoben. Sie betragen für Arbeitnehmer künftig 1.900 Euro (bislang 1.500 Euro) und für Selbstständige, die ihre Krankenbeiträge allein aufbringen, 2.500 Euro. Liegt der Eigenaufwand für den Krankenkassenbeitrag höher, sollen aber in jedem Fall die tatsächlich geleisteten Beiträge absetzbar sein.
„Größte Steuerentlastung der bundesdeutschen Geschichte“
Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) bezeichnete die Reform als „eine der größten
Steuerentlastungen in der bundesdeutschen Geschichte“. Angesichts der lahmenden Konjunktur käme sie zur rechten Zeit und sei angemessen hoch. Weitere Steuernachlässe seien derzeit nicht möglich. Das Milliarden-Steuergeschenk wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 erzwungen. Die höchsten deutschen Richter hielten die geltende Praxis der nur eingeschränkten Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen für unzureichend.
Das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz enthält auch Korrekturen an der jüngsten Unternehmenssteuerreform. So müssen kleinere Firmen bis 500.000 Euro Jahresumsatz vereinnahmte Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt weiterleiten, wenn ausstehende Rechnungen tatsächlich bezahlt sind. Diese Sonderregel gilt bis 2011.