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Krankenversicherung

Beiträge ab 2010 voll steuerlich absetzbar

19.06.2009 16:35
Von Max Geißler
Krankenversicherung Beiträge 2010 Steuern steuerlich absetzen Finanzportal Biallo.de
Der Bundestag hat die höhere steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegekassenbeiträge beschlossen. Die Beschäftigten sollen dadurch um über neun Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.
Das Parlament gab am Freitag grünes Licht, damit der Kranken- und Pflegeaufwand ab 2010 in voller Höhe als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden kann. Wer weitere Vorsorgeaufwendungen absetzen möchte, kann alternativ bis zur Höchstgrenze von 1.900 Euro (Selbstständige 2.500 Euro) Versicherungsbeiträge geltend machen.

Die Deckelung der Gesamtausgaben kann sich besonders für Geringverdiener lohnen: Sie werden Beiträge zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen können, solange der neue Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nicht durch den Kranken- und Pflegekassenbeitrag ausgeschöpft ist. Die Höchstgrenzen wurden um 400 Euro angehoben. Sie betragen für Arbeitnehmer künftig 1.900 Euro (bislang 1.500 Euro) und für Selbstständige, die ihre Krankenbeiträge allein aufbringen, 2.500 Euro. Liegt der Eigenaufwand für den Krankenkassenbeitrag höher, sollen aber in jedem Fall die tatsächlich geleisteten Beiträge absetzbar sein.
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Das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz enthält auch Korrekturen an der jüngsten Unternehmenssteuerreform. So müssen kleinere Firmen bis 500.000 Euro Jahresumsatz vereinnahmte Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt weiterleiten, wenn ausstehende Rechnungen tatsächlich bezahlt sind. Diese Sonderregel gilt bis 2011.
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Leserkommentare

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16.01.2010 19:47 Uhr
Stefan E.: !!! Klasse Steuergeschenk !!!
Arbeitnehmer St.Kl. III mit 2 Kindern zahlt mit 1800,00 Brutto !!! Krankenversicherung 1706,40 Euro/Jahr Pflegeversicherung 210,60 Euro/Jahr macht zusammen: 1.917,00 Euro/Jahr Klasse Steuergeschenk, wenn man noch weiss, dass dieser Arbeitnehmer gerade mal 1421,63 Euro Netto verdient, denn die Arbeitslosenversicherung mit 302,40 Euro kann dieser An gar nicht mehr absetzen Vielleicht ist es noch niemandem aufgefallen, aber unser Arbeitnehmer musste in 2009 7.- Euro, in Worten "Sieben" Euro weniger Lohnsteuer bezahlen!!! !!! Klasse Steuergeschenk !!!
Foto: Mikel Wohlschlegel/Fotolia.com ID:2549
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