Entweder müssen die Kunden dem Wechsel zustimmen oder auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung hingewiesen werden, so das Gericht (Aktenzeichen 2-05 O 192/11, nicht rechtskräftig).
Die Commerzbank jedoch hatte Kunden im vergangenen Jahr angeschrieben und vor vollendete Tatsachen gestellt: Die Visa-Karte würde gegen eine Mastercard ausgetauscht. Betroffen waren Kunden der ehemaligen Dresdner Bank, die die Commerzbank übernommen hatte. Die Kunden bekamen die
neue Kreditkarte zugesandt, die alte verlor nach kurzer Zeit ihre Gültigkeit. Die Commerzbank hatte die Kunden nicht gefragt, ob sie mit dem Kartentausch einverstanden waren. Das Schreiben der Bank enthielt nach Auskunft des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) weder den Hinweis auf die erforderliche Zustimmung noch auf ein mögliches Kündigungsrecht.