Ausbildungsbeginn
Rundum informiert ins Berufsleben starten
Zeitarbeits-Tarifvertrag
Gleicher Lohn für alle
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers eingefordert
Der Arbeitgeber habe seine Fürsorgepflicht „grob verletzt“, so die Richter. „Selbst wenn man deshalb davon ausgehen würde, dass eine mündliche Vereinbarung zwischen den Parteien zustande gekommen wäre, wäre es der Beklagten wegen des Verbots illoyalen Verhaltens und aufgrund eines dann gegebenen groben Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht verwehrt, sich auf diese Vereinbarung zu berufen“, entschieden sie.
Der Arbeitgeber hätte dem Mann die Änderungswünsche wenigstens schriftlich aushändigen müssen, damit dieser sich hätte beraten lassen können. Gerade mit Blick auf das seit 30 Jahren bestehende Arbeitsverhältnis hätte der Kläger mehr Fürsorge erwarten können.