
Die Lohnsteuerkarte aus Papier gehört bald der Vergangenheit an
Jeden Herbst in jedem Arbeitnehmerhaushalt dasselbe: Man bekommt einen kleinen, grauen, amtlich aussehenden Briefumschlag zugeschickt. Darin steckt die DIN-A-5 große Lohnsteuerkarte. Nur die blasse Farbe des Kartons ändert sich von Jahr zu Jahr. Beigefügt ist noch ein Anleitungsheftchen zur Steuererklärung, das man am liebsten gleich in den Papierkorb werfen würde, wäre es nicht doch irgendwie wichtig.
In diesen Tagen verschicken die Gemeindebehörden nun die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 – zum letzten Male. Denn ab 2011 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale aller Arbeitnehmer den jeweiligen Arbeitgebern nur noch über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereit gestellt. Die Karton-Steuerkarte ist dann Geschichte.
Lohnsteuerkarte 2010 aufbewahren
Wie die Oberfinanzdirektion Koblenz mitteilt, hat die Lohnsteuerkarte 2010 in der Übergangsphase auf das elektronischen Verfahrens besondere Bedeutung. Daher sollte sie von den Arbeitgebern über den 31.12.2010 hinaus weiter aufbewahrt und in keinem Fall vernichtet werden. Dasselbe gilt für Lohnsteuerkarten 2010, die sich im Besitz der Arbeitnehmer befinden.
Die Steuerkarten enthalten so wichtige Angaben wie die Steuerklasse, die Kirchensteuermerkmale, die Zahl der Kinderfreibeträge und vom Finanzamt im Ermäßigungsverfahren gewährte Freibeträge, die den Arbeitgebern künftig über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereit gestellt werden. Die Lohnsteuerkarte auf Karton fällt ganz weg. So hatte es der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2008 im Herbst 2007 beschlossen – trotz gravierender Bedenken von Datenschützern.
Vor der Weitergabe der Lohnsteuerkarte 2010 an den Arbeitgeber ist es ratsam, dass die Arbeitnehmer die Eintragungen der Gemeinde im eigenen Interesse überprüfen, damit alle Angaben richtig gespeichert sind. Für Berichtigungen und Änderungen der Steuerklassen bei Ehegatten, die beide auf Lohnsteuerkarte arbeiten, sind die Gemeinden zuständig.
Freibetrag eintragen
Arbeitnehmer, die für Aufwendungen oder Pauschbeträge, die ihnen zustehen, einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen wollen, müssen bei ihrem Wohnsitz-Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Durch die Eintragung des Freibetrages wird weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten – der Arbeitnehmer verbleibt während des Jahres ein höheres Nettogehalt. Dies kann sich auch positiv auf andere staatliche Leistungen, wie beispielsweise die Höhe des Elterngeldes, auswirken.
Auf der Steuerkarte 2010 ist in aller Regel auch die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nummer) eingetragen, die jeder Bundesbürger vom Säugling bis zum Rentner anno 2008 zugewiesen bekommen hatte. Der Arbeitgeber kann sie dann in seine Lohnabrechnung übernehmen. Enthält die Lohnsteuerkarte 2010 keine ID-Nummer, kann der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nach Erhalt auch nachträglich mitteilen.