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13.01.2011 15:14

Mediation statt Gerichtsprozess

Billiger und schneller Konflikte lösen

von und
Die außergerichtliche Konfliktbeilegung, genannt Mediation, wird erstmals gesetzlich geregelt. Ein Mediationsgesetz soll künftig die Mediation stärken und die Vollstreckbarkeit von getroffenen Vereinbarungen erleichtern.
Recht Mediation statt Gerichtsprozess
Erhofft durch Mediation auf Entlastung der Gerichte: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Richter werden in Zukunft vor jedem Verfahren prüfen, ob eine Mediation stattgefunden hat oder ob ein Verfahren vorgeschlagen werden soll. Ziel ist es, lange und kostenintensive Prozesse zu vermeiden und die Gerichte zu entlasten. Neu ist dabei, dass auch Richter als Mediatoren tätig werden können.

Zwar gibt es seit den 90er Jahren bereits die Mediation in Deutschland, doch eine Auswertung in acht Bundesländern hat ergeben, dass im privatrechtlichen Bereich lediglich wenige Tausend Mediationsverfahren pro Jahr durchgeführt werden. Zugleich sind die deutschen Zivilgerichte mit rund 2,5 Millionen Verfahren befasst.

Konstruktive Lösungen ohne Verlierer

Im Unterschied zu streitigen Gerichtsverfahren schaffe Mediation konstruktive Lösungen, die für beide Seiten annehmbar sind. „Die Mediation hat im Vergleich zu Gerichtsverfahren vor allen Dingen einen Vorteil: Einen Verlierer gibt es nicht. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit einverstanden sind“, sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Kontrahenten sollen aber künftig trotzdem freiwillig entscheiden dürfen, ob sie ein solches Verfahren nutzen wollen. Denn die beidseitige Gesprächsbereitschaft ist eine Grundvoraussetzung für das Gelingen einer Mediation.

Strafrecht ausgenommen

Das Verfahren soll künftig vor allen Gerichten möglich sein. Nur das Strafrecht ist ausgenommen. Es gibt überdies die Möglichkeit der außergerichtlichen Schlichtung, die unabhängig von einem Verfahren stattfindet, aber auch die gerichtsnahe, die im Verlauf eines Prozesses außerhalb des Gerichts stattfindet. Schließlich gibt es auch die gerichtsinterne Mediation, bei der der Richter im Rahmen eines Rechtsstreits als Mediator fungiert, allerdings später – wenn die Mediation nicht zum Erfolg führen sollte - nicht mehr urteilen darf.

Darüber hinaus legt das Gesetz Mindestanforderungen fest, was ein Mediator leisten muss: Unabhängig und neutral muss er sein, sowie Aus- und Fortbildungen besucht haben. Typische Berufsgruppen, die als Mediatoren in Betracht kommen, sind laut Gesetzentwurf neben Rechtsanwälten auch Steuerberater und Psychologen. Neu ist, dass auch Richter als Mediatoren auftreten dürfen. Anlass für das neue Gesetz ist eine EU-Mediationsrichtlinie, die bis 2011 national umgesetzt werden muss.
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