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14.12.2009 08:00 Uhr
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Mietkaution

Totalverlust bei Vermieterpleite

Von Marcus Preu
Miete Kaution Vermieter Immobilien Mietvertrag Verbraucherportal Biallo.de
Wird der Vermieter zahlungsunfähig, kann das für den Mieter den Totalverlust der gezahlten Mietkaution bedeuten. Nach einem Urteil verliert er seine Kaution, wenn der Vermieter sie nicht getrennt von seinem Vermögen angelegt hat.

Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Aktenzeichen IX ZR 132/06), handelt es sich dann um eine Insolvenzforderung, die allenfalls nach Abschluss eines oft langwierigen Verfahrens quotal befriedigt wird. Deshalb sollten Mieter darauf bestehen, dass die Mietsicherheit gesondert z.B. auf ein Treuhandkonto eingezahlt wird. Darauf haben sie gemäß Paragraph 551 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch einen Anspruch.

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Oft werden auch Sparbücher genutzt. Der Mieter verpfändet die Forderung aus dem Sparbuch an den Vermieter, was aber dem Kreditinstitut angezeigt werden muss. Hier benutzen noch viele Banken mieterunfreundliche Vordrucke, die nach der Kündigung des Kontos die Auszahlung des Geldes ohne Wissen des Mieters ermöglichen. Andere Vordrucke sehen die Information des Mieters zwingend vor und erlauben erst nach vier Wochen die Auszahlung an den Vermieter - Zeit, um gegen einen ungerechtfertigten Zugriff vorzugehen. Sparbücher haben aber den Nachteil der schlechten Verzinsung, die die angelegte Summe schleichend entwertet. 

Auf der sicheren Seite sind Mieter, die als Mietsicherheit eine kostenpflichtige Bankbürgschaft stellen. Das ist aber nur möglich, wenn der Vermieter zustimmt. Vorsicht: Vermeiden Sie eine "Bürgschaft auf erstes Anfordern" , denn dann zahlt die Bank an den Vermieter, ohne die Berechtigung der Forderung zu prüfen. Entscheidet man sich für eine Mietbürgschaft, empfiehlt es sich, eine entsprechende Summe gut verzinst als Tages- oder Festgeld anzulegen und mit dem Ertrag die überschaubaren Bürgschaftskosten zu finanzieren.

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