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26.08.2008 08:00

Kündigung

Alles was Vermieter und Mieter wissen sollten

von
Vermieter Mieter Mietverhältnis Kuendigung Verbraucherportal Biallo.de
Obwohl gesetzlich geregelt, geht eine Beendigung eines Mietverhältnisses nicht immer reibungslos über die Bühne. Wann ein Mieter ausziehen oder ein Vermieter kündigen kann, richtet sich auch nach der Art des Mietvertrags und den dortigen Vereinbarungen.

Das Gesetz unterscheidet zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung.
Die ordentliche Kündigung ist das rechtliche Mittel zur „normalen“ Vertragsbeendigung unter Einhaltung der allgemeinen (ordentlichen) Kündigungsfristen.
Die außerordentliche Kündigung ist jedoch nur in den gesetzlich festgeschriebenen besonderen Fällen zulässig. Hier unterscheidet man zwischen der außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund und der außerordentlichen Kündigung mit der gesetzlichen Frist in besonderen Fällen.

Nur wer unterschrieben hat, der hat (z.B. im Falle eines Mieters) auch die rechtliche Stellung eines Mieters oder Mitmieters. Unterschreiben zwei den Vertrag, haften beide für die Mietzahlungen und alle sonstigen vertraglichen Verpflichtungen. Dies heißt dann aber in der Regel auch, dass der Vermieter beiden Mietern kündigen muss - und im umgekehrten Fall nur beide Mieter gemeinsam kündigen können. Im Klartext: Sind an einem Mietverhältnis mehrere Personen auf einer Vertragsseite beteiligt, kann eine Kündigung nur von allen bzw. an alle ausgesprochen werden.

Wollen Sie mehr wissen? In der Langfassung informieren wir über:

  • Die verschiedenen Gründe und Möglichkeiten des Vermieters und Mieters zu kündigen inkl. aller Sonderkündigungsrechte
  • Die Kündigungsform und die Termine
  • Die Kündigungsfristenregelung für Vermieter und Mieter ab 01.07.2005
  • Die Widerspruchsrechte des Mieters inkl. Sozialklausel
  • Mögliche Formfehler bei der Kündigung und Schadenersatzansprüche

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