Berufliche Mobilität, wachsende Familien, Eigentumserwerb, Trennung und Scheidung machen einen Umzug in eine größere Wohnung oder ein haus erforderlich. Oft erfolgen Mieterwechsel reibungslos, vielfach aber auch mit Problemen. Die klassischen Streitpunkte sind dabei Schönheitsreparaturen, Kautionsrückzahlung – und auch Wohnungsmietmängel und anschließende Mietminderung.
Denn gerade wenn eine neue Wohnung oder ein neues Haus bezogen wurde, will der neue Mieter nicht als Querulant oder schwieriger Zeitgenosse gelten – und macht den Mangel an der Wohnung nicht geltend. Ein Fehler, der teuer werden kann. 100 Millionen Euro werden nach Schätzungen des Deutschen Mieterbundes (DMB) zu viel an Miete gezahlt, obwohl Wohnungsmängel zur Minderung berechtigen würden. Und im schlimmsten Fall wird aus dem Recht des Mieters auf Minderung sogar die Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz an den Vermieter.
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