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Alternative: Mietfactoring-Versicherung

Alternativ können private Vermieter eine Mietfactoring-Versicherung, z.B. bei Global Solutions Management Ltd., abschließen. Mit diesem Vertrag tritt der Vermieter seine Forderungen, die er an den Mieter hat, an die Factoring-Gesellschaft ab. Die Factoring-Gesellschaft ihrerseits lässt sich nun die Mieten vom Mieter zahlen und überweist sie anschließend an den Vermieter weiter. Wenn die Miete ausfällt, zahlt die Factoring-Gesellschaft nach 90 Tagen rückwirkend die rückständige Miete und jeden Monatsersten die künftig fällig werdenden Mieten mit Nebenkosten, bis die Wohnung neu vermietbar ist. Sie betreibt außerdem das Mahnverfahren, die Kündigung, die Räumungsklage, die Zwangsräumung und die Kosten, die damit zusammenhängen, etwa die Räumungskosten einschließlich Gerichtsvollzieherkosten und die Kosten für die Einlagerung der Möbel, da der Vermieter bei der Zwangsräumung verpflichtet ist, die Einlagerung der Möbel zu übernehmen, wenn der Mieter die Möbel nicht mitnimmt. Die Factoring-Gesellschaft übernimmt außerdem die Beseitigung von Vandalismus-Schäden.

Kein gutes Beitrags-Leistungsverhältnis

Der Versicherer leistet jedoch nur, wenn der Mieter erfolglos verklagt worden ist und wenn selbst mit Hilfe einer eidesstattlichen Versicherung kein Geld bei ihm zu holen ist. „Allerdings sind Miet-Vandalen meist verschwunden und darum auch nicht zu verklagen. Der Versicherer wäre somit von der Leistung frei,“ so Bobell. Nach Einschätzung des BdV ist auffällig, dass diese Versicherungsform von keiner namhaften Versicherung angeboten wird. Beraterin Bobell sagt: „Eine Jahresprämie in Höhe von sieben Prozent der Jahresbrutto-Miteinnahme schmälert die Rendite des Vermieters sehr stark. Das Beitrags-Leistungsverhältnis ist unseres Erachtens nicht gut.“

Da von Versicherungen keine wirksame Absicherung zu erwarten ist, fordert Haus & Grund ein härteres gesetzliches Vorgehen gegen Mietnomaden. So fordert der Verband ein beschleunigtes Räumungsverfahren und die Möglichkeit, strittige Mietzahlungen bei Gericht zu hinterlegen. Per einstweiliger Verfügung sollten Vermieter künftig eine Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht fordern können. Kommt der Mieter einer solchen Anordnung nicht nach, sollen Vermieter, so Haus & Grund, eine sofortige Räumung der Wohnung ohne Schonfrist in die Wege leiten dürfen.
 
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Mietrecht und Versicherung
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Leserkommentare
20.01.2010 12:23 Uhr - von sirius
So nicht
Herr Biron liegt schief: Ich bin durchaus ein seriöser Mieter, werde aber keinen Einkommensnachweis vorlegen! Entscheidend ist, ob der Mieter zahlen will. Da hilft kein Einkommensnachweis
19.01.2010 20:08 Uhr - von Meierhuber
schlechte Rechtslage
Solange unser übertriebener Mieter- und Datenschutz Vorrang hat werden zunehmend mehr Vermieter geschädigt werden.
19.01.2010 17:35 Uhr - von Helvetia
Versicherungsschutz über Gebäudeversicherung
Die Helvetia bietet als Zusatzoption eine Mietnomadendeckung zur Wohngebäudeversicherung an. Prämie 0,3% der Jahresmiete
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