Als wahre „Mieter des Schreckens“ entpuppen sich immer wieder sogenannte Mietnomaden, die in betrügerischer Absicht Wohnraum mieten, ohne je bezahlen zu wollen. In der Regel hinterlassen sie bei ihrem Auszug darüber hinaus schwere Schäden. Nach Angaben von Haus & Grund entstehen einem Vermieter pro Mietnomade Schäden von durchschnittlich 25.000 Euro, den Gesamtschaden beziffert die Schutzgemeinschaft der Hauseigentümer auf rund 400 Millionen Euro pro Jahr.
Exakte Angaben zur Person erfragen und belegen lassen
Vermieter sollten sich, so Karl Philipp Biron, auf Mietrecht spezialisierter Anwalt aus Düsseldorf, von der Identität Ihres Mieters überzeugen: „Wir erleben immer wieder, dass die persönlichen Angaben im Mietvertrag unvollständig sind. Dann fällt eine spätere Rechtsverfolgung schwer. Ebenso wichtig ist es, zu klären, welche weiteren Personen in der Wohnung wohnen werden.“ Außerdem könne der Vermieter eine Bonitätsprüfung vornehmen. „Seriöse Interessenten sind bereit, vor Vertragsabschluss die jüngste Lohnabrechnung oder einen anderen Einkommensnachweis vorzulegen,“ so Biron. Das zu verpflichten kann man künftige Mieter aber nicht.