Allerdings heißt es aufpassen, denn wer blindlings den von der Werkstatt oder vom nächstbesten Autovermieter angebotenen Wagen nimmt, bleibt schnell auf mindestens einem Drittel der Kosten sitzen. Grund: Die Versicherer kürzen die Rechnungen, wenn die Tarife für den Unfall-Ersatzwagen wieder einmal erheblich über den normalen Mietwagentarifen lagen. Deshalb sollten betroffene Autofahrer sich zumindest von zwei oder drei Vermietern ein Angebot geben lassen. Besser noch ist es, sich mit der gegnerischen Versicherung zu verständigen, um sicher zu sein, dass sie auch die Kosten übernimmt.
Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden (Aktenzeichen XII ZR 72/04), dass der Autovermieter den Kunden über das Kostenrisiko aufklären muss, wenn der Ersatzwagen zu groß oder teuer ist – wer sich unnötigen Ärger ersparen will, verlässt sich aber besser nicht auf dieses Urteil, sondern sichert sich ab. Im vom BGH entschiedenen Fall wäre die Autofahrerin fast auf Mietwagenkosten von knapp 1.100 Euro sitzen geblieben – von insgesamt über 1.900 Euro, die die Mietwagenfirma in Rechnung gestellt hatte. Nach Ansicht der Versicherung war das mehr als doppelt so viel, wie üblicherweise für zwei Wochen Mietwagen zu zahlen sind.
Vorsicht ist auch anbracht, wenn die Reparatur sehr lange dauert oder der Mietwagen nur sehr wenig genutzt wird. Dann können ebenfalls beträchtliche Kosten auf den Autofahrer zukommen – erst recht, wenn sich herausstellt, dass er am Unfall eine Teilschuld hatte.
Wenn die Haftungsfrage unklar ist, wer nicht unbedingt aufs Auto angewiesen ist oder einen Zweitwagen in der Familie hat, kann sich für den Nutzungsausfall entscheiden. Für jeden Tag, den das eigene Auto in der Werkstatt steht, gibt es Geld von der Versicherung. Derzeit sind dies pro Tag je nach Fahrzeug zwischen 27 und 99 Euro.