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01.06.2011 16:58

Mietzahlung

Unpünktlichkeit rächt sich

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Wer fortlaufend nicht pünktlich seinen Mietzins zahlt, dem darf gekündigt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt.
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Hartnäckig verspätete Mietzahlungen können zum Verlust der vier Wände führen
Die gesetzlichen Regeln sind klar: Ein wichtiger Grund, einen Mietvertrag zu kündigen besteht unter anderem dann, wenn der Mieter zweimal mit der Mietzahlung in Verzug ist oder einen Betrag schuldet, der der Miethöhe von zwei Monaten entspricht. Dies regelt Paragraph 543 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dennoch zahlten die beklagten Mieter in dem jetzt entschiedenen Fall seit Mai 2007 die Miete stets zur Monatsmitte oder später, obwohl mietvertraglich geregelt war, dass der Mietzins bis zum dritten Werktag jedes Monats hätte gezahlt werden müssen.
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Als auch nach Abmahnungen der Vermieterin diese Zahlweise von Oktober bis Dezember 2008 von den Mietern beibehalten wurde, erfolgte die Kündigung des Mietvertrages sowie Räumungsklage. Die Kündigung hielt der 8. BGH-Zivilsenat für gerechtfertigt, auch wenn einer der Mieter aufgrund eines vermeidbaren Irrtums – und daher fahrlässig – dachte, die Miete sei erst zur Monatsmitte fällig. Die unpünktlichen Zahlungen stellten daher gravierende Pflichtverletzungen der Mieterseite dar, was eine Kündigung rechtfertigte. Es genüge ja „ein Blick in den Mietvertrag, und das ist auch dem Mieter zuzumuten“, sagte Kai Warnecke von der Eigentümervereinigung Haus & Grund zu der Entscheidung (Aktenzeichen VIII ZR 91/10).

Einer der beklagten Mieter hatte Widerklage erhoben und Rückzahlung der Kaution gefordert, soweit diese Sicherheitsleistung die dreifache Monatsmiete überschritt, was gemäß Paragraph 551 BGB eine Übersicherung des Vermieters darstellen würde. Die Vermieterin hatte die Rückzahlung des überzahlten Betrages verweigert, da diese Forderung verjährt sei. Dem schloss sich das Gericht an, da die Verjährungsfrist mit der Kautionszahlung zu laufen beginne - auch wenn dem Mieter nicht bekannt war, dass die Kautionshöhe gesetzlich begrenzt ist.
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