„Mehr als zehn Stunden pro Woche kann ich nicht jobben, da passt eben mein Minijob genau“, sagt Petra K. Die Mutter von zwei Kindern im Kindergartenalter hilft zweimal in der Woche je fünf Stunden in einem Buchladen aus und verdient dabei genau 400 Euro im Monat. Da solche geringfügigen Beschäftigungen für Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei sind, kassiert sie das Geld „brutto für netto“.
Unter den knapp sieben Millionen Mini-Jobbern sind fast viereinhalb Millionen Frauen, darunter viele Mütter. Die kleinen Teilzeitjobs können sie mit der Kindererziehung in Einklang bringen. Allerdings: Wenn sie krank oder schwanger werden oder ihren Job verlieren, bekommen sie alle Nachteile dieser Jobs zu spüren. Denn falls sie nicht anderweitig abgesichert sind, gibt es für sie keinen Schutz der Sozialversicherungen. Ganz anders ist dies, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber eine Lohnerhöhung (um mindestens einen Euro) auf 401 Euro vereinbaren.
Vorteile eines 401-Euro-Jobs
Mit Einkünften von 401 Euro pro Monat sind die Jobber voll sozialversichert. Nach zwölf Beschäftigungsmonaten haben sie bei einem Verlust ihrer Arbeit Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I – und zwar (bei Steuerklasse I oder IV) auf 188 Euro pro Monat. Bei einem 400-Euro-Job gehen sie dagegen leer aus. Im Krankheitsfall können 401-Euro-Jobber bis zu 78 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Kasse erhalten – und zwar 246 Euro pro Monat. Minijobber haben dagegen – wie alle Arbeitnehmer – lediglich Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung bei Krankheit durch den Arbeitgeber. Bei Schwangerschaft erhalten 401-Euro-Jobberinnen das Mutterschaftsgeld ihrer Krankenkasse in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag. In der Mutterschutzfrist kommen dabei mindestens 1.287 Euro zusammen. Für 400-Euro-Kräfte gibt es stattdessen lediglich einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Weiterhin sind 401-Euro-Jobber – anders als Minjobber – in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hierdurch sichern sie sich z.B. einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Zudem haben sie Anspruch auf die staatliche Förderung eines Riester-Vertrags und gegebenenfalls eine Mini-Altersrente.