„Das Urteil ist richtig und lebensnah“, kommentierte Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes die Entscheidung.
Streitig war eine Nachforderung für Betriebskosten aus dem Jahr 2004 in Höhe von 200 Euro, unter anderem für Kaltwasserverbrauch und Müllabfuhr. Die bayerische Stadt Fürstenfeldbruck als Vermieterin hatte hier die Kopfzahl der Mieter mit Hilfe des Einwohnermelderegisters ermittelt.