Jeder kann pro Jahr bis zu 2.100 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdienen. Wichtig: Dabei handelt es sich um einen Freibetrag. Übersteigt der gezahlte Betrag diese Summe, muss man nur den Teil der nebenberuflichen Einnahmen versteuern, der den Freibetrag übersteigt.
Beispiel: Ein Übungsleiter erhält 250 Euro im Monat, also 3.000 Euro im Jahr. Damit sind 2.100 steuerfrei, die restlichen 900 Euro müssen mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
Allerdings kann man, egal ob Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale, bei der Einkommensteuererklärung Betriebsausgaben- oder
Werbungskostenabzug geltend machen. Aber nach Angaben des Landesamtes nur, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. So kann man zum Beispiel die Fahrtkilometer mit dem Pauschalsatz von 0,30 Euro pro Kilometer ansetzen und so die Steuerlast drücken.