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10.12.2010 09:12

Neue Kfz-Steuer

Weniger Steuer für saubere Modelle

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Seit dem 1. Juli 2010 gilt für Neuwagen die geänderte Kraftfahrzeugsteuer. Neben dem Hubraum bestimmt nun vor allem auch der CO2-Ausstoß die Höhe der jährlichen Steuerschuld: Kleine, verbrauchsarme Fahrzeuge werden billiger, große Spritschlucker teurer. Welches Modell was kostet.
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Mit der Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer, im Zuge des letzten Konjunkturpakets, will der Gesetzgeber gezielt den Absatz von sauberen und sparsamen Neuwagen-Modellen ankurbeln: Während bislang vor allem der Hubraum für die Höhe der jährlichen Steuerlast entscheidend war, spielt jetzt auch der Kohlendioxid-Ausstoß eine entscheidende Rolle bei der Berechnung. Wichtig: Diese Regelung betrifft nur Neuwagen, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen werden. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Sie werden weiterhin nach dem alten Modell besteuert. Erst ab 2013 soll auch für diese Fahrzeuge die neue CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer gelten.
Neue Kfz-Steuer
Wir zeigen Ihnen, wieviel Kraftfahrzeugsteuer Sie bei Kauf eines Neuwagens zahlen müssen
Ihre Fahrzeugart:    Benziner     Diesel  
Diese zwei Komponenten bestimmen die Höhe der neuen KFZ-Steuer:

1. Hubraum
Als „Sockelbetrag“ werden pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zwei Euro für einen neuen Benziner fällig. Dieselfahrer dagegen müssen stattliche 9,50 Euro berappen. Zum Vergleich: Für Benziner waren bisher 6,75 Euro, für Diesel 15,44 Euro pro 100 Kubikzentimeter fällig.

2. Co2-Ausstoß/Verbrauch

Zusätzlich besteuert wird nun der Kohlendioxid-Ausstoß. Wieviel Kohlendioxid durch den Auspuff in die Luft geblasen wird, hängt schlicht vom Verbrauch ab: Ein Liter Benzin hat einen CO2-Gehalt von 2370 Gramm, ein Liter Diesel 2650 Gramm. Üblich ist jedoch die Angabe des Kohlendioxid-Ausstoßes in Gramm pro gefahrenem Kilometer, angegeben in g/km.

Sprit-Sparautos, die nur bis zu einer Grenze von 120 Gramm/Kilometer ausstoßen – das sind umgerechnet bis zu 5,0 Liter Benzin oder 4,5 Liter Diesel auf 100 Kilometer Fahrtstrecke – werden belohnt. Sie müssen keine CO2-Steuer bezahlen. Wer über 120 Gramm/Kilometer liegt, muss für jedes zusätzliche Gramm zwei Euro entrichten. Dies gilt für Benziner ebenso wie für Diesel-Fahrzeuge. Ab 2012 wird diese Freigrenze auf 110 Gramm/Kilometer abgesenkt, ab 2014 sogar auf 95 Gramm/Kilometer.

Übrigens: Entscheidend bei der Berechnung ist nicht der tatsächliche Verbrauch des einzelnen Fahrers, sondern die in den Fahrzeugpapieren und Prospekten des Herstellers angegebene EU-Normverbrauchsangabe im kombinierten Betrieb.
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