Kindergeld: Erzielen volljährige Kinder Miet- und Zinseinkünfte oder Spekulationsgewinne über der
Kindergeldgrenze von 8.004 Euro pro Jahr, erhalten die Eltern ab 2012 trotzdem weiterhin Kindergeld und Steuerfreibeträge. Das gleiche gilt für den neuen Bundesfreiwilligendienst, der als Ersatz für den bisherigen Zivildienst eingeführt wurde. Eltern erhalten während der Dienstzeit ihrer Sprösslinge weiterhin Kindergeld.
Riester-Zulage: Ehepartner, die in der Vergangenheit keine oder zu geringe Eigenbeiträge entrichtet und trotzdem – unberechtigterweise – Zulagen kassiert haben, erhalten die Möglichkeit, die fehlenden Beiträge nachzuzahlen. Damit können mittelbar
Zulagenberechtigte verhindern, dass sie die erhaltenen Riester-Zulagen zurückzahlen müssen. Das Zeitfenster beträgt zwei Jahre nach Erhalt der Bescheinigung vom Anbieter. Künftig gilt: Ab 2012 wird die Einzahlungsbefreiung für mittelbar Begünstigte abgeschafft. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht nur noch dann, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag pro Jahr in den
Riester-Vertrag fließen.
Wohngebäudesanierung: Mit dem Ausstieg aus der Atomenergie gehen Verbesserungen bei der Förderung alternativer Energien einher. So erhalten Immobilieneigner neue Steueranreize für
energetische Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden. Geplant ist, dass Steuerpflichtige jährlich zehn Prozent der Aufwendungen für Wärmedämmung u.ä. über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen dürfen. Neben steuerlichen Anreizen wird es auch zu einer Aufstockung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm kommen.