Kündigungsfrist
Gesetz diskriminiert noch immer jüngere Arbeitnehmer
Jobwechsel
Diese Kündigungsfristen gelten für Arbeitnehmer
Steuererklärung
Finanzamt darf Abgabetermin nicht nach Gutdünken vorziehen
Packhilfe für fünf Euro
Das Landesarbeitsgericht Bremen sah in einem rechtskräftigen Urteil einen Stundenlohn von fünf Euro für Auspackhilfen in Supermärkten als sittenwidrig an (Az.: 1 Sa 29/08). Arbeitgeber seien auch ohne beiderseitige Tarifbindung verpflichtet, den einschlägigen tariflichen Stundenlohn (hier: mindestens 9,70 Euro) zu zahlen. Anstatt der sittenwidrigen Lohnvereinbarung könne die Klägerin den Tariflohn beanspruchen. Das Gericht ließ allerdings wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.
Das Arbeitsgericht Wuppertal hat den Inhaber eines Autoreparaturbetriebes zur Nachzahlung von mehr als 6.000 Euro an einen Kfz- Mechatroniker verurteilt. Er hatte nach bestandener Ausbildung lediglich 1.035 Euro brutto (bei 38,5-Stunden-Woche) bekommen. Das entspreche nur 55 Prozent des maßgeblichen Tariflohnes im Kfz-Gewerbe von Nordrhein-Westfalen (Az.: 7 CA 1177/08, rechtskräftig).