Kann man die Organspende eingrenzen – auf bestimmte Organe oder bestimmte Personen?
Bei einer Organspende im Todesfall ist weder das Bestimmen des Empfängers noch der Ausschluss bestimmter Personen möglich. Die Empfänger der Organe werden allein nach medizinisch begründeten Regeln, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit, bestimmt.
Dagegen kann man im Organspendeausweis ohne Begründung bestimmte Organe oder Gewebe von der Entnahme ausschließen oder die Entnahme nur auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken, indem man das entsprechende Feld im Organspendeausweis ankreuzt und ggf. den betreffenden Text ergänzt.
Wie sieht der Organspendeausweis aus?
Der Ausweis enthält neben den persönlichen Daten – wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift – die Möglichkeit, wahlweise durch Ankreuzen zu erklären,
a.) dass ich im Falle meines Todes mit einer Organspende einverstanden bin,
b.) dass ich mit einer Organspende einverstanden bin, aber bestimmte
Organe/Gewebe ausgenommen sein sollen,
c.) dass ich nur für bestimmte Organe/Gewebe die Spende genehmige,
d.) dass ich einer Organspende nicht zustimme,
e.) dass ich diese Entscheidung einer bestimmten Person übertrage.
Den Organspendeausweis gibt es bei allen Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen. Oder im Internet unter
www.organspende-info.de.