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Viele Kranke warten auf Spenderorgan

Die neun wichtigsten Antworten

24.10.2011 15:30
Von Rolf Winkel

Die Organspende soll in Deutschland freiwillig bleiben – aber jedem Versicherten soll künftig die Frage vorgelegt werden, ob er nun für oder gegen die Organspende ist. Denn immerhin sterben jährlich in Deutschland mehrere tausend Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, weil ihnen keines zur Verfügung steht. Biallo.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur Organspende – darunter auch die zur „Lebendspende“.

Organtransplantation Die neun wichtigsten Antworten Frank-Walter Steinmeier Finanzportal Biallo.de
Frank-Walter Steinmeier (SPD) mit Ehefrau Elke Buedenbender, der er eine Niere gespendet hat
Was ist überhaupt eine Organtransplantation und welche Organe kann man spenden?

Dabei handelt es sich um das Verpflanzen (lat. transplantare = verpflanzen) von funktionstüchtigen Organen bzw. Geweben eines Verstorbenen oder Lebenden auf einen schwer kranken oder beeinträchtigten Menschen. Folgende Organe und Gewebe können derzeit nach dem Tod gespendet und übertragen werden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut (Organe) sowie die Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, der Hirnhaut, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen (Gewebe). Insbesondere für eine Niere und einen Teil der Leber kommt unter bestimmten Umständen auch eine Lebendspende in Betracht.

Wer darf „lebend spenden“?

Das 1997 verabschiedete Transplantationsgesetz erlaubt die Lebendspende von Organen, die sich nicht wieder bilden können, nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades (z. B. Eltern oder Geschwister des Empfängers) sowie unter Ehepartnern, Verlobten oder zu Gunsten anderer Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen.

Wer übernimmt die Kosten für die Transplantation?

Diese trägt die Krankenversicherung desjenigen, der das Organ erhält. Diese Krankenkasse kommt auch – bei „Lebendspenden“ – für den Verdienstausfall des Spenders auf.

Wie wird ausgeschlossen, dass bei der Transplantation Geschäfte gemacht werden?
Mit dem Transplantationsgesetz ist der Organhandel unter Strafe gestellt. Ebenso ist verboten, Organe oder Gewebe, die „Gegenstand verbotenen Handeltreibens sind, zu entnehmen, auf einen anderen Menschen zu übertragen oder sich übertragen zu lassen“, so Paragraf 17 Absatz 2 des Gesetzes.

Das Transplantationsgesetz schreibt zwingend vor, dass die Bereitschaft zur Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen abhängen darf. Daher gibt es auch keine finanzielle Entschädigung für den Organspender. Um jeglichen Missbrauch bei einer Lebendspende zu verhindern, muss nach dem Gesetz eine Gutachterkommission vor der Organentnahme prüfen, ob begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Spender nicht freiwillig eingewilligt hat, oder ob mit dem Organ gar verboten Handel getrieben wurde. So soll sichergestellt werden, dass die Lebendspende ausschließlich ein Akt der Nächstenliebe und Fürsorge zwischen sich besonders nahestehenden Personen ist.
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Was gilt für Organspenden nach dem Tod?

Zur Durchführung einer Organverpflanzung ist nach Paragraf 3 des Transplantationsgesetzes die Einwilligung des Spenders erforderlich. Wer sich für eine Organspende im Falle des Todes zur Verfügung stellen möchte, sollte dies am besten durch Ausfüllen eines Organspendeausweises dokumentieren. Diesen sollte man nach Möglichkeit immer bei sich führen. Zudem sollte man die nächsten Angehörigen über seine Spende-Bereitschaft informieren.

Liegt keine schriftliche Einwilligung vor, kann der Arzt den nächsten Angehörigen des potenziellen Spenders befragen, ob ihm bekannt ist, dass der Verstorbene bzw. Sterbende eine Erklärung zur Organ- oder Gewebespende abgegeben hat. Ist auch dem nächsten Angehörigen eine solche Erklärung nicht bekannt, so ist die Entnahme nur zulässig, wenn ein Arzt den nächsten Angehörigen über eine in Frage kommende Organ- oder Gewebeentnahme unterrichtet und dieser zugestimmt. Prinzipiell ist eine Organentnahme also auch möglich, wenn kein Organspendeausweis vorliegt.

Der nächste Angehörige darf aber nur dann eine Entscheidung treffen, wenn er in den letzten zwei Jahren vor dem Tod des möglichen Organ- oder Gewebespenders zu diesem persönlichen Kontakt hatte. Der Arzt muss darüber nach einer Befragung des Angehörigen Gewissheit haben.

Der nächste Angehörige muss bei seiner Entscheidung den mutmaßlichen Willen des möglichen Spenders beachten. Er kann mit dem Arzt vereinbaren, dass er seine Erklärung innerhalb einer bestimmten, vereinbarten Frist widerrufen kann. Die Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden.

Wie kann ich sicher sein, dass meine Organe erst dann entnommen werden, wenn ich tatsächlich tot bin?


Der Hirntod muss von zwei Ärzten – unabhängig voneinander – festgestellt werden. Hier gelten härtere Regeln als bei der Ausstellung einer Sterbeurkunde bei Verstorbenen.

Ist es möglich, die Einwilligung zur Organspende zur widerrufen?

Natürlich, jederzeit. Wer seine Entscheidung rückgängig machen oder ändern will, braucht nur den Organspendeausweis zu zerreißen. Die geänderte Entscheidung – wie auch immer sie aussieht – sollte in einem neuen Organspendeausweis dokumentiert werden. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauenspersonen über die neue Entscheidung zu informieren.
Zum persönlichen VergleichRisikolebensversicherung
Sämtliche Angaben ohne Gewähr
Kann man die Organspende eingrenzen – auf bestimmte Organe oder bestimmte Personen?

Bei einer Organspende im Todesfall ist weder das Bestimmen des Empfängers noch der Ausschluss bestimmter Personen möglich. Die Empfänger der Organe werden allein nach medizinisch begründeten Regeln, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit, bestimmt.

Dagegen kann man im Organspendeausweis ohne Begründung bestimmte Organe oder Gewebe von der Entnahme ausschließen oder die Entnahme nur auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken, indem man das entsprechende Feld im Organspendeausweis ankreuzt und ggf. den betreffenden Text ergänzt.

Wie sieht der Organspendeausweis aus?

Der Ausweis enthält neben den persönlichen Daten – wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift – die Möglichkeit, wahlweise durch Ankreuzen zu erklären,

a.) dass ich im Falle meines Todes mit einer Organspende einverstanden bin,
b.) dass ich mit einer Organspende einverstanden bin, aber bestimmte 
    Organe/Gewebe ausgenommen sein sollen,
c.) dass ich nur für bestimmte Organe/Gewebe die Spende genehmige,
d.) dass ich einer Organspende nicht zustimme,
e.) dass ich diese Entscheidung einer bestimmten Person übertrage.

Den Organspendeausweis gibt es bei allen Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen. Oder im Internet unter www.organspende-info.de.
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