Auch Unfälle auf dem Arbeitsweg steuerlich geltend machen
Bürger, die zum Beispiel mit ihren Kosten für Fahrkarten im Öffentlichen Personennahverkehr über die Schwelle der Werbungskostenpauschale von 920 Euro gekommen sind, sollten gegebenenfalls ihre Ansprüche für die Jahre 2007 und 2008 noch beim Fiskus nachmelden und die entsprechenden Belege einreichen, rät der BdSt. Der Verband hat dazu auf seiner Homepage unter
www.steuerzahler.de ein Formular bereitgestellt. Ähnlich sieht es aus für Bürger, die einen Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte erlitten haben, die Kosten dafür aber nicht vollständig steuerlich geltend machen konnten.
Die Bundesregierung plant, die alte Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent je Entfernungskilometer für die Fahrten zum Arbeitsplatz in der bis Ende 2006 gültigen Form wieder in Kraft zu setzen. Die Neuregelung ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die Regelung, die Pauschale nur noch ab dem 21. Kilometer ansetzen zu dürfen, verworfen hat (Az.: 2 BvL 1/07 vom 9. Dezember 2008).
Ab April muss Staat sechs Prozent Verzugszinsen zahlen
Die Finanzämter sind nach Einschätzung des BdSt schon ziemlich weit gekommen mit der Auszahlung der ausstehenden Pendlerpauschalen für 2007 und 2008 im Vorgriff auf die neue gesetzliche Regelung.
Hintergrund: Ab Anfang April hätte der Fiskus den betroffenen Bürgern sonst Verzugszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr zahlen müssen.