Startseite | RSS | Mobil | Inhalt |
Mittwoch, 23.05.2012 10:20 Uhr
Newsletter:
Suche:
Biallo.de - Das Verbraucherportal für private Finanzen
Artikel bewerten:
Startseite > Recht & Steuern > Pendlerpauschale
auf Facebook teilen
Twittern
15.12.2009 13:00

Pendlerpauschale

Ermöglicht höherer Bonus erneut Kindergeld?

von
Pendler Pendlerpauschale Kindergeld Verbraucherportal Biallo.de
Höhere Werbungskosten aufgrund der wiedereingeführten Pendlerpauschale sollten Studierende mit Nebenjobs und deren Eltern zur Minimierung der Steuerlast und zur Überprüfung verloren gegangener Kindergeldansprüche nutzen.
Übersteigen Lehrgeld, Einkünfte aus Nebenjobs oder Miet- und Zinseinkünfte volljähriger Kinder ab 2010 die kritische Grenze von 8.004 Euro im Jahr erhalten Eltern kein Kindergeld und keine Kinderfreibeträge mehr. Es entfallen aber auch Riester-Zulagen für den Nachwuchs, Ortszuschläge bei Beamten sowie die Unterstützung durch Bafög oder Wohngeld.


Sozialausgaben reduzieren Einkommen

Es gibt allerdings zahlreiche Möglichkeiten, das Kindeseinkommen zu drücken. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 2 BvR, 167/02) dürfen für die Festlegung des Kindergeldanspruchs nur solche Einkünfte berücksichtigt werden, die tatsächlich zur Bestreitung des Lebensunterhalts des Kindes zur Verfügung stehen. Einzahlungen in die betrieblichen Altersvorsorge oder geleistete Sozialabgaben, etwa Krankenkassen- und Pflegebeiträge, können demnach von den Kindeseinkünften abgezogen werden.

Wieder höhere Fahrtkosten zu berücksichtigen

Ebenfalls abzugsfähig sind anfallende Werbungskosten. Zu diesen zählen zum Beispiel Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte, etwa ins Büro, zum Betrieb oder der Universität. Da die Finanzämter zuletzt aufgrund der Neuregelung der Entfernungspauschale die ersten 20 Fahrtkilometer nicht mehr anerkannten, konnten viele Azubis und Studenten keine Fahrtkosten mehr geltend machen. Folge: Es bestanden kaum Chancen, das Einkommen unter die kindergeldschädliche Höchstgrenze zu drücken – die Familienkasse strich daraufhin die Kindergeldzahlungen.


Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erzwang nun die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale ab dem ersten Fahrtkilometer. Auszubildende und Studenten können dadurch wieder höhere Fahrtkosten in Ansatz bringen (30 Cent pro Entfernungskilometer) und damit ihr Einkommen unter den kritischen Einkommensbetrag mindern. Da die Familienkassen angewiesen sind, bei Ablehnungs- oder Aufhebungsbescheiden bezüglich der Fahrtkosten einen Vorläufigkeitsvermerk anzubringen, müssen sie nun die ergangenen Kindergeldbescheide automatisch prüfen und gegebenenfalls ändern. Nicht wenige Eltern werden daher bald wieder Zahlungen von der Familienkasse erhalten.

Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Abschicken
Foto: Marcus Brandt/ddp ID:2007
Nach oben
Anzeige

Biallo präsentiert

Anzeige
Jetzt Wünsche erfüllen
Mit dem Sofortkredit der CreditPlus Bank.Beträge von 2.000-50.000 Euro; Laufzeiten 12 bis 84 Monate.
Jetzt Wunschbetrag berechnen ...
Anzeige

Recht kritisch von Marcus Preu

Marcus PreuSie sind auf großer Eroberungsfahrt – die Piraten. In NRW sind sie, trotz des Mutes zur inhaltlichen Lücke, mit 7,8 Prozent in den Landtag eingezogen. Und dies trotz eines fragwürdigen Verhältnisses zum Rechtsstaat. ... mehr

Festgeld Konditionen

1 MoneYou
2,95 %
2 VTB Direktbank
2,80 %
3 Deniz-Bank
2,70 %
4 Bank of Scotland
2,60 %
5 Isbank
2,50 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH