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P- Konto ab Mitte 2010

Fast 1.000 Euro bleiben unangetastet

24.04.2009 08:00
Von Wolfgang Thomas Walter
Biallo.de Verbraucherportal Pfaendungskonto Schulder Glaeubiger
Lange wurde darüber diskutiert, nun hat der Deutsche Bundestag am 23. April 2009 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen.
Ab Mitte 2010 soll es danach P-Konten (= Pfändungsschutzkonten) geben, auf denen automatisch ein Sockelpfändungsschutz für Kontoeingänge bis 985,15 E pro Monat besteht. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Um der Kreditwirtschaft Zeit zur Umstellung zu geben, soll das Gesetz erst 12 Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten.
 
Somit wird es künftig auch Hartz-IV-Empfängern und Selbstständigen möglich sein, Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben zu erhalten. Ein einfacher Antrag bei der Bank soll dabei genügen, um ein laufendes Girokonto in ein so genanntes „P-Konto“ umzuwandeln. Bisher können Schuldner nur auf gerichtlichem Weg einen Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben erwirken, wenn ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleitet. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband verzichten aber viele Betroffene auf das komplizierte Verfahren. Die Folge: Banken kündigen häufig „leere“ Girokonten, über die kein Zahlungsverkehr mehr abgewickelt werden kann. Die Betroffenen können so oft nicht einmal mehr ihre laufenden Kosten wie Miete, Heizungs- und Telefonrechnung oder Mietkautionen bezahlen und bleiben - im Extremfall - ohne festen Wohnsitz oder bei der Arbeitssuche außen vor.

Das neue Pfändungsschutzkonto soll die Anzahl solcher Härtefälle nun verringern und auch in finanziell prekären Lagen eine weitere Teilhabe am normalen Wirtschaftsleben ermöglichen. 
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Leserkommentare

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17.08.2010 10:23 Uhr
DAISY10: anhängendes sparbuch
warum wurde das sparbuch, für notfälle, bei der kontopfändung gesperrt? wird dies gleichzeitig bei änderung in P-Kto wieder frei
17.08.2010 08:08 Uhr
DAISY10: anhängendes sparbuch
warum wurde das sparbuch, für notfälle, bei der kontopfändung gesperrt? wird dies gleichzeitig bei änderung in P-Kto wieder frei
14.06.2010 22:03 Uhr
Wilhelm: P-konto
hallo Ab den 01.07.10 kann jeder sein konto bei Banken/sparkassen in ein P-konto einrichten auf Antrag.
03.01.2010 15:38 Uhr
bonni1: p-konten
warum gibt es keine weteren informationen über p-konten. meine sparkasse kennt die nicht,möchte aber gerne, wenn der gesetzesentwurf da ist eines einrichten. würde einiges erleichtern,bin nicht gut zu fuss,jeden monat muss ich nachrechnen, wie viele euros darf ich abholen. für einen der fünfzig jahre den buckel hingehalten und ordentlich in die versicherungen eingezahlt hat ist das schon schweer zu verstehen . macht doch für die alten mal ein plakat was die auch verstehen. nix mit green,red, medium, sunflouer ,ect..damit können die nichts anfangen.diese leute zahlen heute und das nicht wenig.
20.05.2009 17:06 Uhr
witte55: Pfändungskonto
Hallo! Meine Bank behauptet so ein Pfändungskonto lässt sich nicht einrichten, da das Gesetz noch nicht verabschiedet wurde. Wie ist der Stand?
11.11.2007 06:40 Uhr
Scarlett23: keine Pfändung vom Girokonto
....das wurde auch wirklich höchste Zeit, denn es gibt ansonsten ständig Probleme, wenn das Konto mit Pfändungen belegt ist. Aber man sollte den Sparkassen und Bank Druck machen, denn die wollen die Konten schon kündigen, selbst wenn die Pfändungen nur vorliegen......und das kann´s wirklich nicht sein.....
Foto: Michael Latz/ddp ID:385
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