Ab Mitte 2010 soll es danach P-Konten (= Pfändungsschutzkonten) geben, auf denen automatisch ein Sockelpfändungsschutz für Kontoeingänge bis 985,15 E pro Monat besteht. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen. Um der Kreditwirtschaft Zeit zur Umstellung zu geben, soll das Gesetz erst 12 Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten.
Somit wird es künftig auch Hartz-IV-Empfängern und Selbstständigen möglich sein, Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben zu erhalten. Ein einfacher Antrag bei der Bank soll dabei genügen, um ein laufendes Girokonto in ein so genanntes „P-Konto“ umzuwandeln. Bisher können Schuldner nur auf gerichtlichem Weg einen Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben erwirken, wenn ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleitet. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband verzichten aber viele Betroffene auf das komplizierte Verfahren. Die Folge: Banken kündigen häufig „leere“ Girokonten, über die kein Zahlungsverkehr mehr abgewickelt werden kann. Die Betroffenen können so oft nicht einmal mehr ihre laufenden Kosten wie Miete, Heizungs- und Telefonrechnung oder Mietkautionen bezahlen und bleiben - im Extremfall - ohne festen Wohnsitz oder bei der Arbeitssuche außen vor.
Das neue Pfändungsschutzkonto soll die Anzahl solcher Härtefälle nun verringern und auch in finanziell prekären Lagen eine weitere Teilhabe am normalen Wirtschaftsleben ermöglichen.
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