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03.01.2012 16:59

Pflegehilfen aus Osteuropa

Beschäftigung ist einfacher geworden

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Die Pflege zuhause ist für viele kaum zu finanzieren. Können Angehörige nicht rund um die Uhr zur Seite stehen, gehen die Kosten für einen professionellen Pflegedienst schnell ins Geld. Eine mögliche Lösung: Pflegehilfen aus Osteuropa, die in den deutschen Haushalt einziehen. Sie kosten nur einen Bruchteil dessen, was für deutsche Fachkräfte fällig wäre. Bisher waren solche Beschäftigungsverhältnisse oft Schwarzarbeit. Seit 2011 dürfen die osteuropäischen Hilfen ohne Einschränkung in Deutschland arbeiten.
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Pflegehilfen - Betreuung daheim
Arbeitskräfte aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Ungarn, der Slowakischen und Tschechischen Republik benötigen seit 1. Mai 2011 keine Arbeitserlaubnis mehr, um in Deutschland zu arbeiten. Privatleute dürfen die Helferinnen direkt anstellen, ohne den bisher aufwändigen Weg über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Arbeitsagentur zu gehen, die eine Arbeitserlaubnis ausgestellt hat. „Bisher waren Haushaltshilfen aus Osteuropa nur in Haushalten mit einer pflegebedürftigen Person erlaubt. Auch diese Einschränkung fällt weg“, sagt Heike Nordmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Man muss sich aber klar machen, dass eine 24-Stunden-Versorgung eine Illusion ist. Maximal 48 Wochenstunden sind erlaubt.“

Erlaubte Tätigkeiten

Die Helferinnen dürfen im Haushalt und bei der sogenannten Grundpflege helfen. Dazu gehört Hilfe beim Waschen, Anziehen, Kämmen, bis hin zur Hilfe beim Laufen oder dem Toilettengang, allesamt Tätigkeiten, für die es keiner Ausbildung bedarf. Professionelle Handgriffe – Spritzen geben, Verbände wechseln - müssen von Pflegefachkräften ausgeübt werden. Die für solche Tätigkeiten nötige ausländische Qualifikation ist in Deutschland allerdings nicht automatisch anerkannt.
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Foto(s): Falko Matte/Fotolia.com

Kosten einer Haushaltshilfe

Als Richtwerte gelten die Löhne einer deutschen Haushaltshilfe, zwischen 1.300 und 1.500 Euro brutto im Monat, je nach Bundesland. Hinzu kommen Sozialabgaben - Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung - sowie ein Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Der Arbeitgeberanteil dieser Kosten beträgt bei einem Bruttolohn von 1.400 Euro im Monat 298,55 Euro, insgesamt macht das rund 1.700 Euro an Kosten. Zusätzlich muss man für Unterkunft und Verpflegung aufkommen. Als Empfehlung gilt eine monatliche Pauschale von 392,10 Euro. Diese darf der Arbeitgeber vom Lohn der Haushaltshilfe einbehalten. „Bei der Pflegekasse kann man Pflegegeld in Anspruch nehmen, 225 Euro bis 685 Euro im Monat je nach Pflegestufe“, sagt Nordmann. Man kann bei der ZAV ein Stellengesuch mit konkreten Wünschen aufgeben. Die Behörde hilft dann neben der Vermittlung auch bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags und der Entrichtung der Sozialabgaben.
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Alternativen

Wer nicht Arbeitgeber werden will, kann eine Haushaltshilfe im Rahmen einer Entsendung über eine Vermittlungsagentur – zahlreiche Angebote gibt es im Internet - engagieren. Dann ist die Haushaltshilfe beim ausländischen Pflegedienst angestellt und der deutsche Haushalt erhält eine Rechnung. Die Kosten liegen bei 1.400 Euro bis 1.900 Euro im Monat, hinzukommen Verpflegung, Unterkunft und Reisekosten. Die Agentur erhält je nach Umfang ihrer Tätigkeit durchschnittlich 1.000 Euro oder mehr im Jahr. Nachteil: Weisungsbefugt ist der ausländische Arbeitgeber. Mit der Pflegehilfe vor Ort darf man keine direkte Absprache treffen. Das kann in der Praxis umständlich sein.

Sie möchten mehr wissen? Im unserem ausführlichen Dossier informieren wir Sie unter anderem zu folgenden Themen:
 
  • Was ist neu seit 1. Mai?
  • Wie gestaltet man ein privates Arbeitsverhältnis?
  • Wo findet man eine Hilfskraft?
  • Finanzielle Zuschüsse
  • Alternative: Entsendung
  • Checkliste: Daran erkennt man eine gute Agentur
  • Weiterführende Adressen
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